Angst vor dem Volksbegehren reicht bis ins Bfs

KlaKla, Samstag, 11.06.2005, 19:31 (vor 6886 Tagen)

Strahlenschützer rücken Handys zu Leibe

Von Barbara Gillmann, Handelsblatt

Landauf, landab machen besorgte Bürger gegen Mobilfunkmasten mobil - Proteste werden vor allem aus Süddeutschland gemeldet. In Bayern hat die Splitter-Ökopartei ÖDP nun gar ein Volksbegehren durchgesetzt. Danach sollen Gemeinden selbst bestimmen können, wo Sendemasten errichtet werden.

BERLIN. Nach Ansicht der Experten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) richtet sich der Protest jedoch gegen das falsche Objekt. "Die Strahlung eines Handys beim Telefonieren ist wesentlich höher als die eines Sendemasten", sagt der Leiter des BfS-Präsidialamtes, Karl Ammansberger. Und je näher man einem Sendemasten ist, desto weniger strahlt das Handy.

Die Strahenbelastung wärend eines Handygespräches kann der Nutzer selbst beeinflussen. Der Anwohner einer Basisstation hat keine Einflussmöglichkeit. Weniger Strahlenbelastung am Kopf für die Handynutzer, durch niedrigem SAR-Wert.
Mehr Strahlenbelastung für Anwohner um Basisstationen, weil die Mobilfunkanwendungen steigen. Mir sin ja noch weit unterm Grenzwert!

Selbst bei Handys bestehe nach dem bisherigen Stand der Wissenschaft und unterhalb der geltenden Grenzwerte "keine Gefahr" für die Gesundheit, stärkt das BfS den Herstellern den Rücken. Dennoch: "Ein Nullrisiko ist nicht bewiesen", zudem gebe es einzelne, wissenschaftlich aber bislang nicht erhärtete "Hinweise" auf Gesundheitsschäden, sagt BfS-Biologin Gunde Ziegelberger.

G. Ziegelberger hat wohl zu viel jekokst, aber dafür hat sie heude den Beweis, dass zu viel Koks unjesund is. Na dann prost.

mehr dazu hier:
http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/artpage/0/cn/GoArt!200104,202399,910594/SH/0/depot/0/

Angst vor dem Volksbegehren reicht bis ins Bfs

Schutti @, Sonntag, 12.06.2005, 10:36 (vor 6885 Tagen) @ KlaKla

Ich finde bisher wurden nur sehr einseitig die bürger einbezogen.
Man kann zwar gegen alle möglichen Funeinrichtungen unterscheiben und aktiv werden, was aber wenn man diese Meinung nicht teilt?
Eine aktion dagegen machen?
Warum nicht eine Befragung mit mehreren Möglichkeiten?
Da sollten auch Punkte zur Auswahl stehen die eine Mobilfunkbefürwortenden Haltung darstellen.

Angst vor dem Volksbegehren reicht bis ins Bfs

Raylauncher @, Sonntag, 12.06.2005, 20:52 (vor 6885 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von Raylauncher, Sonntag, 12.06.2005, 21:12

Dass die Angst vor dem Volksbegehren bis in BfS reicht, kann ich nicht nachvollziehen. Das gäbe auch keinerlei Sinn, denn betroffen durch ein erfolgreiches Begehren wäre nicht das BfS sondern in erster Linie die Gemeinden und auch die Netzbetreiber.

Die Gemeinden kann man als Hauptbetroffene festmachen, da sie in erster Linie die Konsequenzen aus einer generellen Genehmigungspflicht von Mobilfunkanlagen zu tragen hätten. Das Wort Genehmigungspflicht ist wörtlich zu nehmen. Denn die Gemeinden wären verpflichtet, einem Bauantrag auf ein Mobilfunkvorhaben die Genehmigung zu erteilen, wenn dieses genehmigungsfähig ist - genehmigungsfähig nach dem Baurecht. Das war aber auch bisher schon durchgängig der Fall, und an der Genehmigungsfähigkeit von Mobilfunkanlagen kann und wird das Begehren nichts ändern. Für die Genehmigungsbehörden bei den Gemeinden ergäbe sich kein erweiterter Ermessensspielraum, lediglich ein Anwachsen der Bürokratie mit den entsprechenden Kosten, die von der Allgemeinheit zu tragen wären. Und viele Gemeinden werden sich dieser Tatsache mehr und mehr bewusst und stehen dem Volksbegehren entsprechend reserviert gegenüber.

Und wie sieht es mit den Netzbetreibern aus?

Fall 1: Das Volksbegehren ist erfolgreich:

Damit wären die Netzbetreiber zwar gezwungen, für jede geplante Mobilfunkanlage, egal ob großer Mast oder kleine Antenne auf einem Gebäude, neben der erforderlichen immissionsrechtlichen auch eine baurechtliche Genehmigung (Bauantrag) zu beantragen. Entspricht das Vorhaben dem Baurecht - andere Gründe wären in diesem Fall irrelevant - muss dem Vorhaben allerdings stattgegeben werden, ohne Wenn und Aber. Der Antragsteller hätte ein Anrecht darauf und könnte dieses incl. Schadenersatzforderungen einklagen. Eine Betrachtung von Standortalternativen ist im Baurecht nicht vorgesehen und diese würde es dann wohl auch nicht mehr geben. Das bisherige Verfahren, bei dem die Gemeinde bei der Standortfindung beteiligt wird und die Möglichkeit hat, Standortalternativen zu benennen, wäre dann ad absurdum geführt.
Einziger Nachteil: aufgrund langwieriger Genehmigungs- bzw. Gerichtsverfahren wären zusätzliche Verzögerungen beim Netzausbau zu berücksichtigen.

Fall 2: Das Volksbegehren scheitert:
Dies würde die Motivation vieler Bürgerinitiativen entscheidend schwächen, denn damit wäre es amtlich, dass nur eine Minderheit den Mobilfunkanlagen ablehnend gegenübersteht. Der Mobilfunkgegnerschaft wären durch das Volksbegehren der ÖDP viele ihrer Argumente genommen und die öffentliche Wahrnehmung ginge stark zurück. Der Widerstand gegen den Bau von Sendeanlagen wäre geschwächt.

Damit könnte man also die Netzbetreiber als die Gewinner des Volksbegehrens bezeichnen. So oder so.

Also, wer fürchtet nun wen?

Raylauncher

Rechtsanwaltskanzlei begrüßt Volksbegehren

Franz, Montag, 13.06.2005, 07:56 (vor 6884 Tagen) @ Raylauncher

Die Rechtsanwaltskanzlei Schlachter & Kollegen in Regensburg begrüßt die rechtlichen Folgen eines erfolgreichen Volksbegehrens. Hier die fachanwaltliche Stellungnahme:

"Wir unterstützen das "Volksbegehren für einen gesundheitsverträglichen Mobilfunk", da insbesondere das Entfallen der Genehmigungsfreiheit nach Art. 63 Abs. 1 Nr. 4 a BayBO eine nachhaltige Verbesserung der Rechte von Nachbarn und Gemeinden bewirken würde. Diese Verbesserung fokussiert sich aus unserer Sicht in den Bereichen "Information" (siehe unten I.), "Verfahren" (siehe unten II.) und "Recht" (siehe unten III.)...

http://www.gesundheitsvorsorge-mobilfunk.de/download/kanzlei-fuer-vobe.pdf

Tags:
RA

Bitte etwas volksnäher Argumentieren

H. Lamarr @, München, Montag, 13.06.2005, 11:57 (vor 6884 Tagen) @ Franz

Hier die fachanwaltliche Stellungnahme

Gibt's denn auch eine Stellungnahme, die Normalsterblichen einleuchtet? Ist ja nicht jeder ein gelernter Verwaltungsfachwirt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Angst vor dem Volksbegehren reicht bis ins Bfs

KlaKla, Montag, 13.06.2005, 12:12 (vor 6884 Tagen) @ Raylauncher

Wie Sie schon sagen, "nicht in erster Linie" - aber die Bürgermeister etc. verlassen sich auch auf Aussagen dieser Behörde. Wenn Bürger verstärkt Gesundheitsvorsorge (bzgl. Mobilfunkbasisstationen) verlangen muss man sich was einfallen lassen. Andernfalls wird der Vorwurf bestätigt, die Behörde sei untätig und unterstütze die Industrie.

Das Wort Genehmigungspflicht ist wörtlich zu nehmen. Denn die Gemeinden wären verpflichtet, einem Bauantrag auf ein Mobilfunkvorhaben die Genehmigung zu erteilen, wenn dieses genehmigungsfähig ist - genehmigungsfähig nach dem Baurecht.

So ist es heute:
Antennen unter 10 Meter sind genehmigungsfrei, daher achten die Betreiber darauf, dass die Antennen die 9,99 m nicht überschreiten. Die Gemeindevertreter haben somit kein Mitspracherecht und müssen spätestens 14 Tage vor inbetriebnahme der Anlage informiert werden. Findest man keinen privaten Standortvermieter geht man zum Gemeindevertreter und beruft sich auf den Mobilfunkpakt II, staatliche Liegenschaften sind den Mobilfunkbetreiber zur Verfügung zu stellen. Unabhängig welche Art der Nutzung des Gebäudes.

Nach erfolgreichem Volksbegehren:
Die Gemeinde, in deren Gebiet die Mobilfunkanlage errichtet werden soll, erhält ein gesetzlich garantiertes aktives Mitwirkungrecht. Es liegt an den Betreiber in Zusammenarbeit mit den Gemeinden vernünftige Standorte auszuwählen. Die Gemeinden können im Bebauungsplan/Flächennutzungsplan Gebiete für Mobilfunkstandorte ausschließen. Dann gibt es keine Genehmigung für Standorte in diesen Gebieten. Die Gemeinden können Bebauungsplan/Flächennutzungsplan Regeln aufstellen (z. B. naturschutzgebiete ausweisen), an die sich auch Mobilfunkbetreiber zu halten haben. Dies funktioniert selbstverständlich nur, wenn Mobilfunkanlagen wieder genehmigungspflichtig werden.
Die Gemeindevertreter sind dem Bürger verpflichtet Auskunft zu erteilen warum man eine Mobilfunkanlage auf Gebäude X errichtet, wo z. B. eh' schon drei Betreiber mit Ihren Anlagen drauf sind. Hier wäre dann zu klären ob es sozialverträglich ist, an diesem Standort eine weitere Mobilfunkanlage zu genehmigen oder besser einen weiteren neuen Standort zu realisieren. Denn es ist doch wohl sozial sehr ungerecht, die Anwohner eines Standorts durch Standortbündelung punktuell sehr hoch zu belasten - und das nur, weil's für die Betreiber so bequemer ist. Hier könnte ich mir vorstellen, das ein Anrainer sogar klagen kann.

Sie unterschlagen einfach den zweiten wichtigen Passus des Volksbegehrens, der da lautet: Im Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern werden folgende Sätze neu gefasst: "Der Ausbau der Mobilfunknetze soll umwelt- und sozialverträglich erfolgen, wobei die Belange der Gesundheitsvorsorge besonders zu berücksichtigen sind. Es soll auch auf einen sparsamen Flächenverbrauch und die nachhaltige Schonung des Orts- und Landschaftsbildes geachtet werden."

Dabei sollen mögliche technische und organissatorische Maßnahmen zur Minimierung der Strahlenbelastung genutzt werden.

Einziger Nachteil: aufgrund langwieriger Genehmigungs- bzw. Gerichtsverfahren wären zusätzliche Verzögerungen beim Netzausbau zu berücksichtigen.

Nicht nur das, der gesamte Netzausbau wird den Betreibern mehr Geld kosten. Es müsste sogar Personal eingestellt werden, da man nun mit den Gemeindevertretern vorab reden muss. Standorte müssten tatsächlich mit den Gemeinden besprochen werden. Und vielleicht kommt auch noch der eine oder andere Bürgermeister mit der Forderung, Belastungsmessungen vor und nach Errichtung einer Antennenanlage durchzuführen. Denn darauf könnte er seine Argumentation stützen warum man sich für einen bestimmten Standort entschieden hat. Mag sein, dass es (beim erfolgreichen Volksbegehren) aus Sicht der Betreiber auch ein Nachteil ist, mehr Überzeugungsarbeit bei denen leisten zu müssen, die der Sache kritisch gegenüber stehen.

Die Gemeindevertreter die heute gegen das Volksbegehren sind, wollen die Verantwortung zum Thema Mobilfunk nicht übernehmen und auch nicht am Handeln danach gemessen werden. Nach einem erfolgreichen Volksbegehren müssen auch diese Gemeindevertreter das unbequeme Thema aufgreifen, sich damit auseinandersetzen und nach gemeinsam getragenen Lösungen suchen. Gewinner ist hier immer der Bürger!

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Meine Meinungsäußerung

Angst vor dem Volksbegehren reicht bis ins Bfs

Raylauncher @, Dienstag, 14.06.2005, 21:12 (vor 6883 Tagen) @ KlaKla

Sie unterschlagen einfach den zweiten wichtigen Passus des Volksbegehrens, der da lautet: Im Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern werden folgende Sätze neu gefasst: "Der Ausbau der Mobilfunknetze soll umwelt- und sozialverträglich erfolgen, wobei die Belange der Gesundheitsvorsorge besonders zu berücksichtigen sind. Es soll auch auf einen sparsamen Flächenverbrauch und die nachhaltige Schonung des Orts- und Landschaftsbildes geachtet werden."

Dabei sollen mögliche technische und organissatorische Maßnahmen zur Minimierung der Strahlenbelastung genutzt werden.

KlaKla,

das ist ja gerade dieses Wunschdenken, welches hinter dem Volksbegehren steht. Es sind Forderungen, die sich als demagogische Meinungsmache gegenüber dem uninformierten Bürger vielleicht gut verkaufen lassen, die aber niemals das erfüllen, was man zu erhoffen vorgibt. Das wissen die Initiatoren des Volksbegehrens sehr genau. Denn das Landesentwicklungsprogramm hat keinerlei Auswirkungen auf das Baurecht. Auch irgendwelche Apelle einer Strahlenminimierung (was darunter im einzelnen auch zu verstehen wäre) betreffen nicht das Baurecht.
Ich wiederhole mich: Die im Begehren geforderte Genehmigungspflicht für Mobilfunk ist einzig im Baurecht begründet.

Raylauncher

Angst vor dem Volksbegehren reicht bis ins Bfs

KlaKla, Mittwoch, 15.06.2005, 07:00 (vor 6882 Tagen) @ Raylauncher

Raylauncher

Wenn die Auswirkungen eines erfolgreichen Volksbegehrens so eine Null-Nummer wäre, hätten Sie nichts zu befürchten. Sie agieren aber gegenteilig. Ich unterstelle Ihnen folgenden Auftrag: Alles was der Branche Mobilfunk auch nur im entferntesten schaden könnte muss bekämpft werden. Ich bleibe bei meinen Ausführungen, die politischen Vertreter müssen nach erfolgreichem Volksbegehrens sich mit dem Thema Gesundheitsvorsorge auseinander setzen. Die Bürger werden die politisch Verantwortlichen an Ihrem handeln messen.
Der Bürgermeister muss Stellung beziehen warum eine Antenne in der Nähe einer Schule errichtet wird, wenn es technisch auch anders mögliche gewesen wäre. :ok:

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Meine Meinungsäußerung

Angst vor dem Volksbegehren reicht bis ins Bfs

Raylauncher @, Mittwoch, 15.06.2005, 19:21 (vor 6882 Tagen) @ KlaKla

Ich bleibe bei meinen Ausführungen, die politischen Vertreter müssen nach erfolgreichem Volksbegehrens sich mit dem Thema Gesundheitsvorsorge auseinander setzen. Die Bürger werden die politisch Verantwortlichen an Ihrem handeln messen. Der Bürgermeister muss Stellung beziehen warum eine Antenne in der Nähe einer Schule errichtet wird, wenn es technisch auch anders mögliche gewesen wäre. :ok:

KlaKla,

das wird es eben gerade nicht geben.

Bei gescheitertem VB wird sich kaum noch ein Lokalpolitiker irgendwelche Vorteile ausrechnen, wenn er sich für Interessen einsetzt, die erwiesenermaßen nur eine Randgruppe vertritt.

Sollte das VB erfolgreich sein, dann können sich Lokalpolitiker locker zurücklehnen und sich auf die eingeführte Genehmigungspflicht berufen, die ja "alles" regelt. Die Realisierung von Mobilfunkanlagen verläuft dann eben mit einigem bürokratischen Zusatzaufwand, aber nach festgelegten administrativen Regeln innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sich nicht grundsätzlich ändern werden. Das wird die Netzbetreiber freuen, denn langwierige Diskussionen von Alternativen und Auseinandersetzungen mit den verschiedenen Interessensgruppen gehören dann der Vergangenheit an. Es wird bestenfalls einige zusätzliche Gerichtsverfahren geben, deren Ergebnis wohl im Wesentlichen vorhersehbar sein wird.

Raylauncher

Angst vor dem Volksbegehren reicht bis ins Bfs

KlaKla, Mittwoch, 15.06.2005, 21:09 (vor 6882 Tagen) @ Raylauncher

Wir können beide nicht in die Zukunft sehen. Lassen wir das Volk entscheiden.
Die politischen Vertreter wollen gewählt werden. Der Bürger ist vergesslich aber die Bundestagswahl stehen vor der Tür. :ok:

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Meine Meinungsäußerung

Raylauncher, unterschreiben Sie?

Franz, Mittwoch, 15.06.2005, 21:36 (vor 6882 Tagen) @ Raylauncher

Die Realisierung von Mobilfunkanlagen verläuft dann eben mit einigem bürokratischen Zusatzaufwand, aber nach festgelegten administrativen Regeln innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sich nicht grundsätzlich ändern werden. Das wird die Netzbetreiber freuen, denn langwierige Diskussionen von Alternativen und Auseinandersetzungen mit den verschiedenen Interessensgruppen gehören dann der Vergangenheit an.

Dann dürfen wir also mit der Unterstützung der Netzbetreiber und Ihrer Unterschrift rechnen?

Am Ende werden sich alle vor Freude weinend in den Armen liegen.

;-)

Angst vor dem Volksbegehren reicht bis ins Bfs

Franz, Mittwoch, 15.06.2005, 23:02 (vor 6881 Tagen) @ Raylauncher

Denn das Landesentwicklungsprogramm hat keinerlei Auswirkungen auf das Baurecht.

Diese Behauptung, ist falsch!

Das Landesentwicklungsprogramm beschreibt die Grundsätze nach denen in Bayern jede Bauleitplanung und jeder Flächennutzungsplan ausgerichtet werden muss.

Dies greift immer dann, wenn ein neuer Flächennutzungsplan und eine neue Bauleitplanung erstellt wird, egal ob die Grundstücke schon bebaut sind oder nicht.

Die bisherige Vorrangstellung der Mobilfunkbetreiber begründet sich schließlich aus diesem Landesentwicklungsprogramm.

Angst vor dem Volksbegehren reicht bis ins Bfs

KlaKla, Mittwoch, 06.07.2005, 09:02 (vor 6861 Tagen) @ Raylauncher

Die Bürger müssen für jedes Dachfenster, jeden Zaun und jede Gaube einen Bauantrag stellen. Aber Mobilfunkantennen unter 10 m Höhe sind genehmigungsfrei. Die Mobilfunkbetreiber verhandeln nach dem freiwilligen "Mobilfunkpakt II" mit den Gemeinden über "geeignete" Standorte. Dieser Pakt ist aber nicht bindend.
Wenn den Mobilfunkbetreibern die vorgeschlagenen Standorte nicht zusagen, stellen sie die Sender trotzdem dort hin, wo sie sie von vornherein haben wollten. Gemeinde und Nachbarschaft haben kein Einspruchsrecht, in der Regel erfahren die Nachbarn vorher nicht mal was davon.
Da die Gemeinden wissen, dass sie kein Einspruchsrecht haben, machen sich viele erst gar nicht die Mühe, spezialisierte Ingenieurbüros mit der Prüfung geeigneter Standorte zu beauftragen.
Text: Urban Mangold ödp

Die Folgen: In kürzester Zeit befindet man sich im Karos. :surprised:

--
Meine Meinungsäußerung

Angst vor dem Volksbegehren reicht bis ins Bfs

Schutti @, Mittwoch, 06.07.2005, 21:54 (vor 6861 Tagen) @ KlaKla

Das Problem mit den Einsprüchen ist dass der gemeine Bürger nach den Florianiprinzip vorgeht.
Telefonieren will jeder aber der Masten soll möglichst woanders stehen.

Schutti

Sind denn 300 000 nicht auch schon ein Erfolg?

H. Lamarr @, München, Montag, 13.06.2005, 13:20 (vor 6884 Tagen) @ Raylauncher

Fall 2: Das Volksbegehren scheitert:
Dies würde die Motivation vieler Bürgerinitiativen entscheidend schwächen, denn damit wäre es amtlich, dass nur eine Minderheit den Mobilfunkanlagen ablehnend gegenübersteht. Der Mobilfunkgegnerschaft wären durch das Volksbegehren der ÖDP viele ihrer Argumente genommen und die öffentliche Wahrnehmung ginge stark zurück. Der Widerstand gegen den Bau von Sendeanlagen wäre geschwächt.


Eine gewagte Hypothese, Reylauncher. Wie kommen Sie darauf, dass uns BIs ein gescheitertes VoBe entscheidend schwächt und nicht etwa zu einer Jetzt-erst-Recht-Trotzhaltung bringt? Zugegeben, wenn wir nicht mehr wie 20 000 oder 30 000 auf die Beine bringen, das wäre tatsächlich ein Grund in Klausur zu gehen, auch wenn sich dieses Resultat nur auf ein einzelnes Bundesland bezieht und es wohl kaum dem Widerstandswillen einer BI in NRW den Teppich unter den Füßen wegziehen wird.

Auch mit 300 000 wäre zwar das VoBe noch dicke gescheitert, ich für meinen Teil würde uns aber ab dieser Zahl schon als strahlende Gewinner des VoBe sehen. Nämlich deshalb, weil es dann eben nicht nur ein paar Reichsbedenkenträger sind, die dem Mobilfunk kritisch gegenüber stehen, sondern viel, viel mehr. Andere mögen die Messlatte da höher oder tiefer legen, ich mach' ab 300 000 die Sektpulle auf, denn so viele Mitstreiter fände ich schon grandios. Dass die Bayerische Staatsregierung rund 920 000 Mitstreiter fordert ist ja eine Messlatte, die aus technischen Beweggründen so gelegt wurde wie sie ist. Was natürlich nicht heißen soll, dass ich's bedauern täte, wenn wir selbst diese noch reißen sollten.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Sind denn 300 000 nicht auch schon ein Erfolg?

Raylauncher @, Dienstag, 14.06.2005, 20:50 (vor 6883 Tagen) @ H. Lamarr

Auch mit 300 000 wäre zwar das VoBe noch dicke gescheitert, ich für meinen Teil würde uns aber ab dieser Zahl schon als strahlende Gewinner des VoBe sehen. Nämlich deshalb, weil es dann eben nicht nur ein paar Reichsbedenkenträger sind, die dem Mobilfunk kritisch gegenüber stehen, sondern viel, viel mehr. Andere mögen die Messlatte da höher oder tiefer legen, ich mach' ab 300 000 die Sektpulle auf, denn so viele Mitstreiter fände ich schon grandios. Dass die Bayerische Staatsregierung rund 920 000 Mitstreiter fordert ist ja eine Messlatte, die aus technischen Beweggründen so gelegt wurde wie sie ist. Was natürlich nicht heißen soll, dass ich's bedauern täte, wenn wir selbst diese noch reißen sollten.

Hallo Spatenpauli,

Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie selbst nicht so recht daran glauben, das Volksbegehren könnte das Quorum schaffen. Aber wie sähe es denn aus, wenn die von Ihnen als Erfolg genannten 300 000 Eintragungen erreicht würden? Ich gönne Ihnen die Flasche Rotkäppchen.
Aber: Das Volksbegehren würde doch trotzdem unwiderbringlich auf dem Stapel all derjenigen (ÖDP-)Begehren landen, die in den letzten Jahren ebenfalls scheiterten. Das Thema wäre damit endgültig abgehakt. Wer spricht denn heute noch, wenige Monate nach dem "Waldbegehren" über die Forstreform, die damals bestimmt mehr Leute berührte als eine Genehmigungspflicht für Mobilfunkanlagen? Niemand. So wäre es auch mit dem Thema Mobilfunk(-gefahren). Jeder der damit in Zukunft ankommt, wird mit dem Hinweis abgewimmelt werden: das hatten wir doch schon. Interessiert eh Niemanden. Das Thema wäre damit endgültig verbrannt.

Raylauncher

Sind denn 300 000 nicht auch schon ein Erfolg?

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 15.06.2005, 00:22 (vor 6882 Tagen) @ Raylauncher

Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie selbst nicht so recht daran glauben, das Volksbegehren könnte das Quorum schaffen.

Ich kann Sie nicht dran hindern, dies so zu sehen. Im Basteln kühner Hypothesen waren Sie ja schon immer gut. Mein Nachbar vertritt übrigens die gegenteilige Hypothese. Und nun?

Das Volksbegehren würde doch trotzdem unwiderbringlich auf dem Stapel all derjenigen (ÖDP-)Begehren landen, die in den letzten Jahren ebenfalls scheiterten.

Nanu, wo haben Sie denn Ihre Prägnanz gelassen? Den Stapel, den Sie erwähnen gibt es gar nicht. Die ödp hat in Bayern zwei Volksbegehren initiiert, eins war erfolgreich (Abschaffung des Bayerischen Senats) eins nicht (Menschenklonen). Seit 1967 gab's in Bayern 15 VoBe, von denen 6 erfolgreich waren, so übel ist also auch die Gesamtbilanz nicht.

Wer spricht denn heute noch, wenige Monate nach dem "Waldbegehren" über die Forstreform, die damals bestimmt mehr Leute berührte als eine Genehmigungspflicht für Mobilfunkanlagen? Niemand. So wäre es auch mit dem Thema Mobilfunk(-gefahren). Jeder der damit in Zukunft ankommt, wird mit dem Hinweis abgewimmelt werden: das hatten wir doch schon. Interessiert eh Niemanden. Das Thema wäre damit endgültig verbrannt.

Da vergleichen Sie Bäume mit Menschen. Kranke oder verratene Bäume müssen dies schweigend (oder singend) hinnehmen. Wir nicht. Wir werden uns wie eh und je wehren und lauthals protestieren - sollte das Volksbegehren in die Hose gehen. Nur bei einem gewonnenen Volksentscheid könnte es tatsächlich etwas ruhiger werden, weil dann der Willkür besser Schranken gesetzt sind. Aus meiner Sicht wird es also genau zum Gegenteil von dem kommen, was Sie prophezeihen. Warten wir's einfach ab, spätestens Ende des Jahres können wir mal Bilanz ziehen und nachschauen, was denn nun tatsächlich eingetreten ist.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Sind denn 300 000 nicht auch schon ein Erfolg?

Raylauncher @, Mittwoch, 15.06.2005, 18:40 (vor 6882 Tagen) @ H. Lamarr

Da vergleichen Sie Bäume mit Menschen. Kranke oder verratene Bäume müssen dies schweigend (oder singend) hinnehmen. Wir nicht. Wir werden uns wie eh und je wehren und lauthals protestieren - sollte das Volksbegehren in die Hose gehen. Nur bei einem gewonnenen Volksentscheid könnte es tatsächlich etwas ruhiger werden, weil dann der Willkür besser Schranken gesetzt sind. Aus meiner Sicht wird es also genau zum Gegenteil von dem kommen, was Sie prophezeihen. Warten wir's einfach ab, spätestens Ende des Jahres können wir mal Bilanz ziehen und nachschauen, was denn nun tatsächlich eingetreten ist.

Hallo Spatenpauli,

ich denke, so lange werden wir nicht warten müssen. Nach dem Volksbegehren, wenn sich Siegestaumel bzw. Enttäuschung gelegt haben, wird es ruhig werden. Alle Agitatoren, die in diesen Wochen zur Hochform auflaufen und aus beinahe jeder Antenne, jedem Masten einen Skandal zu machen versuchen, werden wieder in ihren Löchern verschwinden ....

Bis dann!
Raylauncher

Stimmt, Raylauncher

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 16.06.2005, 00:39 (vor 6881 Tagen) @ Raylauncher

Alle Agitatoren, die in diesen Wochen zur Hochform auflaufen ... werden wieder in ihren Löchern verschwinden ....

Ja, auch ich gehe davon aus, dass www.mobilfunk-in-bayern.de nach dem Volksbegehren wieder vom Netz genommen wird.

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Raylauncher u.sein Wunschdenken

Paul, Donnerstag, 16.06.2005, 10:51 (vor 6881 Tagen) @ H. Lamarr

Warten wir's mal ab,in der Ruhe liegt die Kraft.
Totgesagte leben länger.
:-D Paul

Alle Agitatoren, die in diesen Wochen zur Hochform auflaufen ... werden

wieder in ihren Löchern verschwinden ....

Am Bürger vorbei werden Fakten geschaffen

KlaKla, Montag, 27.06.2005, 12:53 (vor 6870 Tagen) @ Raylauncher

Die Wahlen stehen an und die SPD entdeckt das Thema Mobilfunk

Die SPD fordert ein Gesamtkonzept für Netzbetreiber

Die SPD in Haltern fordert nach der von den Anwohnern mit Besorgnis aufgenommenen Errichtung eines Mobilfunkmastes an der Johannes-Grüter-Straße ein verbindliches Gesamtkonzept aller Netzbetreiber für die Seestadt.

Bei der regelmäßigen SPD-Klönrunde auf der Rekumer Straße sprachen sich die anwesenden Mitglieder für ein verbindliches Konzept aus. "Wir wollen alle Mobilfunkbetreiber unter einen Hut mit der Stadt bekommen", erklärte der Heinrich Wiengarten, der Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion, am Samstag. Eine "so undurchsichtige und für den Bürger nicht nachzuvollziehende Planung" dürfe es nicht mehr geben.

Im Fall der Johannes-Grüter-Straße sei an Politik und Bürgern vorbei geplant worden. Die Genehmigung sei bereits ohne Wissen der Anwohner im Oktober 2002 ausgestellt worden, die Widerspruchsfrist im Stillen verstrichen. "So kann man mit den Bürger nicht umspringen", sagte Wiengarten.

So sieht's aus, wenn die Bundesregierung SPD/Die Grünen mit der Industrie eine Freiwillige Selbstverpflichtung eingeht. Wie das Wort schon sagt, alles ist nur auf freiwilliger Basiss und nicht verpflichtend. Der Bürger erwartet verantwortungsvolles Handeln von Axel Böttger (SPD) und Jürgen Trittin (Die Grünen).

Quelle: http://www.waz.de/waz/waz.haltern.volltext.php?kennung=on2wazLOKStaHaltern38527&zulieferer=waz&kategorie=LOK&rubrik=Stadt&region=Haltern&auftritt=WAZ&dbserver=1

--
Meine Meinungsäußerung

Verstoß gegen die freiwillige Selbstverpflichtung

Karl, Donnerstag, 30.06.2005, 18:59 (vor 6867 Tagen) @ KlaKla

Betreiber sollen Gutachten zahlen

Menden. (mk) Seine Mitarbeiter hatten es nicht leicht, als sie gestern Abend bei der Bürgerversammlung zu erklären versuchten, warum die Stadt den umstrittenen Mobilfunkmast im Lahrfeld nicht verhinder konnte. Der Bürgermeister selbst hingegen heimste sogar Applaus ein. Denn Rudi Düppe setzte sich kurzerhand an die Spitze der Kritiker. Er schoss zwar nicht gegen das eigene Rathaus, wohl aber mit markigen Worten gegen die Mobilfunkbetreiber.

Diese sollten sich endlich an ihre Selbstverpflichtung halten und die Bürger über die Funkmaststandorte informieren. Und vor allem sollten sie das Geld für das von den Lahrfeld-Anwohnern gewünschte Gutachten zum Strahlenrisiko geben: "Ich seh´ doch nicht ein, dass die die dicken Gewinne machen, und die Stadt soll zahlen."

Die mehr als 80 Anwesenden bei der gut besuchten Versammlung im Ludwig-Steil-Haus konnten zumindest eine Zusage mit nach Hause nehmen: Die Stadt will die Mobilfunkbetreiber unter Druck setzen, damit sie dieses Gutachten finanzieren. Und sie will die Betreiber auch zu einer Abmachung drängen, dass weitere Standorte über die Presse bekannt gegeben werden, bevor die Bagger - wie im Lahrfeld - anrollen.

Am Kern des Unmuts der Bürger änderte sich gestern Abend aber wohl wenig. Sie machten ihrem Ärger immer wieder Luft. Sie können nach wie vor nicht verstehen, warum die Stadt nicht vorher informieren oder einen entfernteren Standort (nach dem gestrigen WP-Bericht war die Hubertushalle in aller Munde) informieren konnte.

Die Stadt hatte versucht ihre Zwänge zu erklären und war gleich zu dritt mit dem Mobilfunk-Beauftragen Stephan Reisloh, Bauordnungs-Abteilungsleiter Eugen Oelert und Stadtsprecher Manfred Bardtke gekommen.

Quelle: http://www.westfalenpost.de/wp/wp.menden.volltext.php?kennung=on3wpLOKStaMenden38529&zulieferer=wp&kategorie=LOK&rubrik=Stadt®ion=Menden&auftritt=WP&dbserver=1

Kommentar: Das passiert nicht mehr in Bayern, wenn das Volksbegehren Mobilfunk erfolgreich abschließt.

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