Keine Verschärfung der Grenzwerte in der Schweiz (Allgemein)

Doris @, Sonntag, 05.07.2009, 22:55 (vor 5401 Tagen)

NIS-Verordnung: Beurteilung benachbarter Mobilfunkantennen wird verbindlich geregelt

Bern, 01.07.2009 - Das Bundesgericht hatte 2007 erörtert, ob benachbarte Mobilfunkantennen separat oder als Einheit zu beurteilen sind. Entsprechend wird die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) angepasst. Der Bundesrat hat sie am 1. Juli 2009 auf den 1. September 2009 in Kraft gesetzt.

Stehen Mobilfunkantennen nahe beieinander, so stellt sich die Frage, wann sie als eine gemeinsame Anlage beurteilt werden müssen. Diese Beurteilung hat Auswirkungen auf die zulässige Stärke nichtionisierender Strahlung. Neu werden diese Kriterien in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) verbindlich festgelegt. Der Bundesrat hat sie am 1. Juli 2009 auf den 1. September 2009 in Kraft gesetzt. Damit stellt der Bundesrat die Rechtssicherheit im Hinblick auf den weiteren Ausbau der Mobilfunknetze wieder her. Auslöser der Revision der NISV war ein Entscheid des Bundesgerichts Ende 2007 in einem Beschwerdefall.

Das bisher vom BAFU empfohlene Beurteilungsschema wurde in den Grundzügen beibehalten. Dank kleineren Anpassungen ist neu die Anlagedefinition eindeutig und hängt nicht von der Reihenfolge ab, in der die einzelnen Antennengruppen bewilligt werden. Eine Neubeurteilung der bestehenden ca. 12'000 Antennenanlagen ist nicht nötig. Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte, die vor den wissenschaftlich anerkannten Beeinträchtigungen der Gesundheit und des Wohlbefindens schützen, ist nicht tangiert.

Die gleiche Frage wie bei den Mobilfunkantennen stellt sich auch bei Hochspannungsleitungen. Auch hier wird neu in der Verordnung geregelt, bis zu welchem Abstand parallele Leitungen als eine gemeinsame Anlage zu beurteilen sind.

Keine Verschärfung der Grenzwerte

Nicht gefolgt ist der Bundesrat dem Begehren der Ärzteschaft und von Interessenorganisationen, die Grenzwerte zu verschärfen. Die seit dem Jahr 2000 geltenden Vorsorgegrenzwerte der Schweiz gehören bereits zu den strengsten in Europa. Laut einem Grundsatz des Umweltschutzgesetzes müssen Massnahmen im Rahmen der Vorsorge technisch möglich und wirtschaftlich tragbar sein. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass beim heutigen Stand der Technik eine noch weitergehende vorsorgliche Begrenzung der Strahlung diesen Grundsatz des Umweltschutzgesetzes verletzen würde.

Quelle: http://www.uvek.admin.ch/dokumentation/00474/00492/index.html?lang=de&msg-id=27813

Tags:
Grenzwerte, Ländervergleich

Keine Verschärfung der Grenzwerte in der Schweiz

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 09.07.2009, 18:55 (vor 5397 Tagen) @ Doris

Nicht gefolgt ist der Bundesrat dem Begehren der Ärzteschaft und von Interessenorganisationen, die Grenzwerte zu verschärfen. Die seit dem Jahr 2000 geltenden Vorsorgegrenzwerte der Schweiz gehören bereits zu den strengsten in Europa.

Und so liest sich die Reaktion auf die Ablehnung bei Gigaherz.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Im Schweizer Mobilfunknetz droht der Datenkollaps

Doris @, Freitag, 10.07.2009, 22:37 (vor 5396 Tagen) @ Doris

Schweiz: Nun 2000 neue Antennen geplant
08.07.2009

Der Datenverkehr explodiert, es droht der Datenkollaps, berichtet das schweizerische Cash. Waren es im Februar noch 1000 Mobilfunk-Antennen - siehe unseren Bericht unten - , welche die Netzbetreiber in den nächsten 2 Jahren aufgrund von Versorgungsengpässen erstellen wollten, sind es nun 2000 Antennen in den nächsten 18 Monaten.

Bei Swisscom verdoppelt sich das Volumen alle 10 Monate. «Die Schweizer telefonieren und surfen immer mehr mobil», sagt Sunrise-Chef Christoph Brand zu cash. Es braucht zur Bewältigung tausende neuer Antennen.

Die Netzbetreiber rechnen aufgrund des starken Widerstand gegen Antennen bis spätestens in eineinhalb Jahren sogar mit Kapazitätsproblemen, so die Sunrise. Gegen vier von fünf neuen Antennen wird Einsprache eingereicht, gegen jede dritte gibt es ein Beschwerdeverfahren.

Grenzwertsenkungen, wie sie in Liechtenstein und Belgien der Fall sind, würden den Betreibern einen Strich durch ihre Planungen machen, vor allem, wenn auch die EU neue Grenzwerte beschliesst. Schon mit den jetzigen Grenzwerten, müssen beinahe zehn mal mehr Antennen gebaut werden, um dieselbe Leistung wie in den benachbarten Ländern zur Verfügung stellen zu können, so die Argumentation der Netzbetreiber.

weitere Links

Im Schweizer Mobilfunknetz droht der Datenkollaps

Sunrise-Chef klagt: Alle surfen, niemand will Antennen

Quelle: Diagnose-Funk

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