Klage Colmar (Allgemein)

caro, Montag, 15.12.2008, 14:20 (vor 5605 Tagen)

Colmar (dpa) - In einem Gerichtsverfahren um Elektrosmog durch
eine Mobilfunk-Antenne im Elsass hat ein Gericht die Klage einer
Französin zurückgewiesen. Es fehlten Beweise für die
Überempfindlichkeit gegen elektromagnetische Wellen der 44-Jährigen,
befand das Berufungsgericht am Montag in Colmar. Die Frau hatte ihre
Straßburger Wohnungsgesellschaft verklagt und eine Unterkunft in
einer störungsfreien Zone gefordert. Die vorgelegten ärztlichen
Atteste bescheinigten keine medizinisch feststellbare
Überempfindlichkeit, hieß es.
«Ich bin ein Opfer, doch das Gericht hat mich dazu verurteilt, die
Anwaltskosten der Wohnungsgesellschaft zu zahlen», sagte die Klägerin
nach der Urteilsverkündung. Bereits in erster Instanz hatte das
Landgericht in Straßburg im September 2006 die Klage mit dem Argument
abgewiesen, dass ihre Beschwerden «subjektiv» seien. Eine
Nachmieterin in der beanstandeten Wohnung habe keine gesundheitlichen
Probleme bekommen.
Die Frau hatte Störungen angeführt wie Ohrensausen,
Nackenschmerzen, Kribbeln und Vibrationen im Gesicht. Ihr waren bei
mehreren Gesichtsoperationen wegen einer Erkrankung 2003 Metall-
Implantate eingepflanzt worden, die sie als Ursache ihrer
Überempfindlichkeit gegen den Elektrosmog bezeichnet hatte.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat 2005 Symptome einer
Überempfindlichkeit gegen elektromagnetische Wellen als echt
anerkannt, allerdings nicht als Krankheitsbild. Wissenschaftliche
Studien haben bislang noch keinen Zusammenhang zwischen dieser
Überempfindlichkeit und Mobilfunkantennen herstellen können. In
Großbritannien und Schweden sind die Symptome der Elektrosensibilität
anerkannt, nicht jedoch in Frankreich und Deutschland.
dpa pk xx z2 af
151352 Dez 08

Deutsche Plattitüden Agentur ▼

H. Lamarr @, München, Dienstag, 16.12.2008, 00:20 (vor 5604 Tagen) @ caro

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat 2005 Symptome einer Überempfindlichkeit gegen elektromagnetische Wellen als echt anerkannt, allerdings nicht als Krankheitsbild.

Vermutlich meint der Autor hier die Konferenz in Prag. Die Formulierung "als echt anerkannt" suggeriert eine nicht vorhandene Anerkennung der ES, derweil ist hier aber nur von den Symptomen der ES die Rede. Ich hoffe der himmelweite Unterschied ist jedem klar.

Wissenschaftliche Studien haben bislang noch keinen Zusammenhang zwischen dieser Überempfindlichkeit und Mobilfunkantennen herstellen können.

Stimmt, und deshalb passt dieser Satz nun (beim flüchtigen Drüberlesen) gar nicht zum vorgegehenden, denn ohne nachgewiesenen Zusammenhang leistet es sich die WHO eben nicht, ES als "echt" anzuerkennen, was diesen z.B. in Gestalt von Teilnehmer wuff hier im Forum ja auch immer wieder übel aufstößt.

In Großbritannien und Schweden sind die Symptome der Elektrosensibilität anerkannt, nicht jedoch in Frankreich und Deutschland.

Diese Aussage könnte von Dr. Stöcker finanziert worden sein. Aber Vorsicht: Hier ist wieder nur von einer Anerkennung der Symptome die Rede, keine Spur von einer Anerkennung der ES! Was aber genau bedeutet die Anerkennung von Symptomen? Wer hat die Symptome anerkannt und welche Rechtskraft ist damit verbunden? Aus meiner Sicht deutet die schwammige Formulierung darauf hin, dass auch der Autor die Fragen nicht ergiebig beantworten kann, weil er es nicht weiß. Und deshalb finde ich diese dpa-Meldung wieder einmal unter aller S.. weil hier - zufällig oder nicht - Formulierungen anzutreffen sind, die sich mühelos falsch verstehen lassen und die dann an anderer Stelle wieder als haltlose Behauptung aus dem Boden schießen. Also ob wir in der Mobilfunkdebatte an einem Mangel an haltlosen Behauptungen zu leiden hätten und des Nachschubs durch die dpa bedürfen :no:.

Troll-Wiese: http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=27191

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Schlecht beraten oder einfach nur Verzweifelt

KlaKla, Dienstag, 16.12.2008, 07:59 (vor 5604 Tagen) @ caro

Renitente Französin scheitert mit Klage

Es gibt Menschen, die leiden lieber jahrelang, als dass gewisse Zugeständnisse für mögliche Alternativen annehmen. So geschehen in Straßburg bei einer 44-jährigen Französin, die meinte, eine Mobilfunk-Sendeanlage, die auf den Wohnblocks der Straßburger Wohnungsbaugesellschaft 'CUS Habitat' angebracht wurde, würde ihre Gesundheit schädigen.

Die empfindliche und streitsüchtige Mieterin war der Meinung, seit eine Mobilfunk-Sendeanlage auf den Wohnblocks der Wohnungsbaugesellschaft angebracht worden ist, würde sie unter Ohrensausen, Nackenschmerzen und Kribbeln bzw. Vibrationen im Gesicht leiden. Der Mieterin wurden Alternativ-Wohnungen angeboten, einmal ist sie deswegen auch umgezogen, doch ihre Phantom-Schmerzen blieben und sie klagte auf eine "strahlungsfreie Zone".

Das erste Verfahren wurde bereits im Jahre 2006 vor dem Landgericht in Straßburg ausgetragen, doch die Klage wurde abgewiesen. Die Richter meinten, die Beschwerden der Klägerin seien lediglich subjektiv. Zudem hätte die Nachmieterin keine gesundheitlichen Probleme bekommen. Die 44-jährige ließ sich von diesem Urteil nicht beirren und ging mit ihrer Klage in die nächst höherer Instanz.

Heute nun wurde das Urteil vor dem Berufungsgericht in "Colmar" gesprochen. Die Klage der empfindlichen Mieterin wurde abgewiesen. Im Urteil heißt es, es fehlen Beweise für die Überempfindlichkeit der Dame gegenüber elektromagnetischen Wellen. Ein vorgelegtes Attest, habe zudem keine medizinisch feststellbaren Empfindlichkeiten nachgewiesen.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat zwar im Jahre 2005 mögliche Überempfindlichkeiten gegenüber von elektromagnetischen Strahlungen als "echt" anerkannt, jedoch nicht als Krankheitsbild. Derzeit ist auch keine anerkannte Studie bekannt, die einen Zusammenhang zwischen Mobilfunksendeanlagen und menschliche Überempfindlichkeiten nachweisen konnte.

Quelle: DSLTarife.net

Kommentar: Meiner Meinung nach ist diese Frau einfach schlecht beraten gewesen. Und nun hat sie auch noch die Gerichtskosten zu berappen. Eine sachliche Aufklärung hätte dies vielleicht verhindern können. Vielleicht, weil ihr Handeln ein Akt der Verzweiflung sein könnte. Sie ist Opfer aber wer ist Täter?

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Frankreich, Straßburg, Vibrieren, Kribbeln

Nanterre hui, Colmar pfui

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 17.12.2008, 15:51 (vor 5603 Tagen) @ caro

Colmar (dpa) - In einem Gerichtsverfahren um Elektrosmog durch eine Mobilfunk-Antenne im Elsass hat ein Gericht die Klage einer Französin zurückgewiesen.

Die Bretter scheinen auch in Frankreich dicker zu sein als gedacht: Brachten angeblich noch im Oktober die Herzrhythmusstörungen einer 17-jährigen Mast-Anwohnerin mit dem Urteil von Nanterre einen Masten zu Fall, so geht jetzt eine 44-jährige im Elsass leer aus. Für mich ein Indiz dafür, dass der Richter von Nanterre in Frankreich keinen neuen Maßstab für die Bewertung der Klagen mobilfunksyndromisierter Bürger gesetzt hat.

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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