Bahn funkt Sinsheim ins Konzept (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 19.07.2008, 23:18 (vor 5732 Tagen)

Sinsheim. (mw) Bisher sah es so aus, als ob das Mobilfunk-Standortkonzept der Stadt die Netzbetreiber davon abhielt, in Wohngebieten Sendemasten zu setzen. Doch jetzt kommt der Rückschlag. Ein Branchenfremder setzt sich mit gleich zwei Funkmasten von stattlicher Höhe darüber hinweg: die DB AG.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Sinsheim

Bahn funkt Sinsheim ins Konzept

Raylauncher @, Sonntag, 20.07.2008, 14:29 (vor 5731 Tagen) @ H. Lamarr

Sinsheim. (mw) Bisher sah es so aus, als ob das
Mobilfunk-Standortkonzept der Stadt die Netzbetreiber davon abhielt, in
Wohngebieten Sendemasten zu setzen. Doch jetzt kommt der Rückschlag. Ein
Branchenfremder setzt sich mit gleich zwei Funkmasten von stattlicher Höhe
darüber hinweg: die DB AG.

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Das beschriebene Problem ist doch allen "Mobilfunkkonzepten" zueigen, wenn sie einseitig von Gemeinden und anderen Interessensgemeinschaften beauftragt und "verkündet" werden. Die Deutsche Bahn wird sich durch Derartiges sicher nicht in ihre Sonderrechte, die sie u.a. zur Sicherung des Bahnbetriebes besitzt, von Dritten "hineinfunken" lassen. Die Gemeinden haben lediglich ein Recht der "Anhörung" im Rahmen der Planfeststellung; auf Einwände muss die Bahn jedoch nicht einmal eingehen. Es wäre illusorisch zu glauben, angesichts bereits gegossener Fundamente Leistungsbeschränkungen oder Standortalternativen durchsetzen zu können. Die Anforderungen der Bahn an die Versorgungssicherheit (> 99% Zeit- und Ortswahrscheinlichkeit) sind hoch. Da ist wenig bis keine Kompromissbereitschaft für Forderungen zu erwarten, die sich objektiv so gut wie nicht begründen lassen.

Was öffentliche Mobilfunkanwendungen betrifft, ist die Situation bei derartigen Konzepten auch nicht wesentlich günstiger. Solange Netzbetreiber keine Veranlassung zur Erweiterung bzw. Veränderung ihrer Netze in betroffenen Gebieten sehen, mag man sich über den vermeintlichen Erfolg freuen. Die Praxis zeigt allerdings, wie wenig ein derartiges Konzept wert ist, wenn Aus- bzw. Umbaubedarf realisiert werden muss und dieser aufgrund der Kollision mit einem bestehenden Konzept verhindert werden soll. Wie die Gerichte in diesen Fällen entscheiden, zeigen Fälle u.a. in Grafrath, Dachau und Coburg.

Wie in derartigen Fällen mit dem Geld von Steuerzahlern umgegangen wird, muss angesichts von Honoraren für diese Konzepte, die in der Regel im mittleren 5-Stelligen Bereich liegen, wohl nicht weiter diskutiert werden.

Raylauncher

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Dachau, Grafrath, Coburg

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