BayVGH: Bahnbrechendes Urteil zugunsten Kommunen (Allgemein)

Gast, Donnerstag, 10.01.2008, 02:03 (vor 5923 Tagen)

Sehr geehrte Frau Schall,

anbei ein neues Urteil des BayVGH, das durchaus eine Wende in der bisherigen Rechtsprechung zugunsten der Kommunen einleiten könnte!!

Hier die bereits erschienenen Presseberichte zum Urteil des BayVGH

http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/attendorn/2008/1/8/news-14976422/detail.html
http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/attendorn/2008/1/8/news-14980185/detail.html
http://www.nrw-on.de/nordrhein-westfalen.php?kat=12013&id=9295

Viele Grüße aus Attendorn

Wolfgang Hilleke

Stadt Attendorn
Amt für Bürgerservice
Kölner Straße 12
57439 Attendorn
Tel. 02722/64236

Tags:
Klage, Recht, Attendorn, Hilleke

BayVGH: Bahnbrechendes Urteil , ha ha ha !

helmut @, Nürnberg, Donnerstag, 10.01.2008, 11:12 (vor 5923 Tagen) @ Gast

Das liest sich doch hier ganz anders, oder?

Bahnbrechende Niederlage der Stadt Dachau

Will man den Bürger für dumm verkaufen? Die Stadt Dachau hat doch den Prozeß verloren und anscheinend ohne Möglichkeit oder Sinn, das Urteil anzufechten. Wie kann man sich da erdreisten, den Fall so "herunterzulügen".
Leider, oder Gericht sei Dank ist der Streitwert auf lächerliche 5000 Euro festgesetzt worden. Da hat der Anwalt nur wenig Kohle gesehen und die Stadt Dachau hat einiges Steuergeld gespart.

Selbstverständlich können Städte und Gemeinden Mobilfunkkonzepte erstellen, aber wie es scheint, nur als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.

MfG
Helmut

--
In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)


Meine Kommentare sind stets als persönliche Meinungsäußerung aufzufassen

Vorsicht, vielleicht hinkt der Vergleich

KlaKla, Donnerstag, 10.01.2008, 13:04 (vor 5923 Tagen) @ helmut
bearbeitet von KlaKla, Donnerstag, 10.01.2008, 13:27

Bahnbrechende Niederlage der Stadt Dachau
Will man den Bürger für dumm verkaufen? Die Stadt Dachau hat doch den Prozeß verloren und anscheinend ohne Möglichkeit oder Sinn, das Urteil anzufechten.

Vielleicht sind die zwei Prozess-Ergebnisse gar nicht direkt miteinander zu vergleichen.

In Dachau ist das Mobilfunk-Konzept immer noch in der Planungsphase. Das kann locker 3-4 Jahre in Anspruch nehmen. Ich denke, man kann nicht von den Betreibern verlangen, dass sie mit ihrem Netzausbau/Umbau 3-4 Jahre warten müssen bis die Stadt Dachau ein fertiges Mobilfunk-Konzept mit ausgewiesenen Standorten auf den Tisch legt. Nicht zu vernachlässigen ist der Bestandsschutz. Antennen die stehen müssen nicht verlagert werden.

Attendorn hat soweit ich verstanden habe ein fertiges Mobilfunk-Konzept. Betreiber dürfen errichten aber nur noch auf ausgewiesen Standorten. Die Stadt Attendorn ist einfach etwas schneller gewesen als die Stadt Dachau.

Wer also heute für seine Gemeinde vorsorglich handeln will, dem kann ich nur raten, setzt Euch mit der Stadt Attendorn in Verbindung und fragt nach was ihr heute für morgen tun könnt. :-D

Wie sieht es heute in Gräfelfing aus?
2003 lehnten die Betreiber das Gräfelfinger Modell ab.

--
Meine Meinungsäußerung

BayVGH: Bahnbrechendes Urteil , ha ha ha !

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 10.01.2008, 14:26 (vor 5923 Tagen) @ helmut

Das liest sich doch hier ganz anders, oder?

Ich glaube da verbuxeln Sie was. Die beiden Urteile, auf die Hilleke aufmerksam macht, sind vom August 2007, das Dachau-Urteil wurde im Dezember 2007 gesprochen. Aller Voraussicht nach: zwei Paar Stiefel.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Hilleke, Dachau

Information versus Mutmaßung

RDW, Donnerstag, 10.01.2008, 16:21 (vor 5923 Tagen) @ H. Lamarr

Das liest sich doch hier ganz anders, oder?

Ich glaube da verbuxeln Sie was. Die beiden Urteile, auf die Hilleke aufmerksam macht, sind vom August 2007, das Dachau-Urteil wurde im Dezember 2007 gesprochen. Aller Voraussicht nach: zwei Paar Stiefel.

Ich halte es für eher unwahrscheinlich, dass der von Helmut verlinkte Artikel im Merkur vom August 2007 ein Urteil vom Dezember 2007 beschreibt.

Und so lohnt sich auch diesmal zur objektiven Meinungsbildung ein Blick auf vollständigere Literatur, als man sie wie in diesem Fall auf der Homepage der Stadt Attendorn findet, nämlich diese und zudem deutlich kompaktere:
http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/documents/05a02105b_000.pdf

Und wie man dann sieht, es ist das Urteil gegen Dachau und das "bahnbrechende" daran ist lediglich eine interessenhalber aufgebauschte Nebensächlichkeit.
Andere Nebensächlichkeiten dieses Urteils wird man dagegen wohl in keinen mobilfunkkritischen Interpretationen finden, etwa diese hier:
"Da die von der Anlage ausgehende Strahlenbelastung nach der der Klägerin erteilten "Standortbescheinigung" der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die Grenzwerte nach § 2 der 26. BImSchV einhält, ist nicht anzunehmen, dass die Gesundheit der Personen, die in dem Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1317/8 und in den benachbarten Gebäuden leben, durch den Betrieb der Anlage gefährdet wird."

RDW

Information versus Mutmaßung

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 10.01.2008, 19:40 (vor 5923 Tagen) @ RDW

Ich halte es für eher unwahrscheinlich, dass der von Helmut verlinkte Artikel im Merkur vom August 2007 ein Urteil vom Dezember 2007 beschreibt.

Ja, da haben Sie recht: eher unwahrscheinlich - zumal Uri Geller ja noch kein Redaktionsmitglied des Münchener Merkur ist. Da hat nicht helmut was verbuxelt, sondern ich habe diesen Beitrag schlicht falsch interpretiert. Danke für die Berichtigung ohne Gebrauch des Nudelholzes :-D.

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

BayVGH: Bahnbrechendes Urteil , ha ha ha !

helmut @, Nürnberg, Donnerstag, 10.01.2008, 18:43 (vor 5923 Tagen) @ H. Lamarr

Ich glaube da verbuxeln Sie was. Die beiden Urteile, auf die Hilleke aufmerksam macht, sind vom August 2007, das Dachau-Urteil wurde im Dezember 2007 gesprochen. Aller Voraussicht nach: zwei Paar Stiefel.

Pappenheimer grüßt Alzheimer
Nix Dezember, das Dachau-Urteil diskutierten wir schon im August !

Durch die teils unnötigen "Schwärzungen" ist natürlich nicht so schnell zu erkennen, daß es sich bei dem BayVGH-Urteil um die Niederlage der Stadt Dachau handelt.

MfG
Helmut

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Sondergenehmigung trotz Standort-Konzept

KlaKla, Donnerstag, 10.01.2008, 19:29 (vor 5923 Tagen) @ helmut
bearbeitet von KlaKla, Donnerstag, 10.01.2008, 19:50

Pappenheimer grüßt Alzheimer
Nix Dezember, das Dachau-Urteil diskutierten wir schon im August !

In Dachau ging es um eine Sondergenehmigung für einen Standort trotz Veränderungssperre und geplantes Mobilfunk-Standort-Konzept. Die Antenne wurde geplant und angezeigt bevor positive Standorte von der Gemeinde ausgewiesen wurden. Das die streitbaren Gemeindevertreter nun diesen Standort dulden müssen, ist für sie enttäuschend. Aber W. Hilleke greift einen anderen Punkt (vorsorgende Bauleitplanung*) aus dem Urteil auf und nennt das Bahnbrechend. Es gibt eben zwei Seiten einer Medaille.

* Auch wenn nach dem bisherigen Erkenntnisstand keine verlässlichen wissenschaftlichen Aussagen über gesundheitsschädliche Wirkungen elektromagnetischer Felder unterhalb der geltenden Grenzwerte vorlägen, könnten solche aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, so die Münchener Richter. Deshalb gibt es nach Auffassung des Gerichts sehr wohl sachliche Gründe für eine vorsorgende Bauleitplanung.

Die ansässige BI sieht jetzt sogar das gesamte Mobilfunk-Standort-Konzept für Dachau in Gefahr.

--
Meine Meinungsäußerung

Tags:
Standortkonzept, Attendorn, Hilleke, Dachau, Veränderungssperre

Alzheimer an Pappenheimer

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 10.01.2008, 21:54 (vor 5922 Tagen) @ helmut

Pappenheimer grüßt Alzheimer

Aha, da trifft mich das Nudelholz ja nun doch noch ;-). Mist, Undank ist der Welten Lohn. Immerhin werden wir seit Wochen wegen dieses Postings von Ihnen, helmut, aus Freiburg (per E-Mail) heftig angeschossen. Kostprobe: Wenn der Eintrag nicht verschwindet gebe ich die Seiten unserem Anwalt, gemeinsam mit anderen geschädigten Personen. Grund für die Aufregung: Der Eintrag wird als Verleumdungskampagne betrachtet. Wir sehen darin freilich lediglich ein Posting mit einer legitimen Fragestellung und weigern uns seit Mitte Dezember, das beanstandete Posting auf bloßen Zuruf hin zu löschen (recht viel mehr als der Pauschalvorwurf der "Verleumdung" ist bislang als Begründung nicht vorgetragen worden).

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Pappenheimer an Alzheimer

helmut @, Nürnberg, Freitag, 11.01.2008, 19:20 (vor 5922 Tagen) @ H. Lamarr

Aha, da trifft mich das Nudelholz ja nun doch noch ;-). Mist, Undank ist der Welten Lohn.

In unserem Alter darf man schon mal was vergessen oder verwechseln.

Wir sehen darin freilich lediglich ein Posting mit einer legitimen Fragestellung und weigern uns seit Mitte Dezember, das beanstandete Posting auf bloßen Zuruf hin zu löschen (recht viel mehr als der Pauschalvorwurf der "Verleumdung" ist bislang als Begründung nicht vorgetragen worden).

So sehe ich das auch. Eine Klage würde vielleicht doch nur zu Tage bringen, daß ich Recht hatte. Und das wäre wahrscheinlich das Schlimmste für den "Gemeinnützigen Verein".
Meine Meinung ist:
Jeder kann eine Spende zu den Verfahrenskosten geben, aber dann doch nicht mit Beteiligung des Finanzamtes! Soll Herr Bergmann doch mal versuchen bei seiner Einkommensteuererklärung den Betrag abzusetzen. (Wären schon mal über 1000 Euro zurück)
Ich wünsche viel Erfolg!

MfG
Helmut

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Alzheimer an Pappenheimer

H. Lamarr @, München, Freitag, 11.01.2008, 20:30 (vor 5922 Tagen) @ helmut

In unserem Alter darf man schon mal was vergessen oder verwechseln.

Auch schon auf der Zielgeraden zum Kompostie?

Jeder kann eine Spende zu den Verfahrenskosten geben, aber dann doch nicht mit Beteiligung des Finanzamtes!

Ist ja auch nicht passiert. Der Verein versichert, keine einzige Spendenbescheinigung ausgestellt zu haben. Unglücklicherweise wurde mein Vorschlag verworfen, eben diese Entgegnung dem besagten Diskussionsstrang schlicht anzufügen. Damit wäre Ihr Verdacht nach höchstens 10 Minten Zeitaufwand schnell, einfach und wirksam aus der Welt geräumt gewesen. Leider meinte die Vereinsvorsitzende nur, sie hätte besseres zu tun ... Und so warten wir wieder einmal mehr auf Post vom Anwalt. Allerdings haben uns Vöglein gezwitschert, dass die wahren Strippenzieher der Kampagne gegens IZgMF weder in Freiburg noch in St. Ingbert zuhause sind, sondern ganz woanders.

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BayVGH: Bahnbrechendes Urteil zugunsten Kommunen

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 10.01.2008, 14:23 (vor 5923 Tagen) @ Gast

Die Steuerung von innerörtlichen Mobilfunknetzen durch die kommunale Bauleitplanung

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Ulrich Numberger
und Rechtsanwalt Leopold M. Thum, München

Die Kommunen verfügen kaum über zulässige Mittel, bauplanungsrechtlich effektiv steuernd auf die Ausbreitung von Mobilfunkanlagen Einfluß zu nehmen. Die Lösung von Konfliktpotentialen mit Landschafts-, Natur- und Ortsbildbelangen kann durch Festsetzungen zur Gebietsart, zur Höhe, zu überbaubaren Grundstücksflächen und für Versorgungsflächen versucht werden. Eine Änderung der Rechtsprechung, die bislang die Festsetzung von Emissionsgrenzwerten für Mobilfunkanlagen, welche die Vorgaben der 26. BImSchV unterschreiten, ablehnt, ist bauplanungsrechtlich nicht ausgeschlossen.

Mehr ... (PDF)

Nachtrag vom 07.11.2016: Der Link ist tot. Ersatzlink

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Tags:
Recht, Urteil

BayVGH: Bahnbrechendes Urteil zugunsten Kommunen

helmut @, Nürnberg, Donnerstag, 10.01.2008, 18:55 (vor 5923 Tagen) @ H. Lamarr

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Ulrich Numberger und Rechtsanwalt Leopold M. Thum, München

Aus welcher "Fachliteratur" hat er nur diesen Grenzwert?

"4,65 Mio. Mikrowatt pro Quadratmeter"


MfG
Helmut

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