Spenden erwünscht - Fakten totgeschwiegen (Allgemein)

Franz, Sonntag, 30.09.2007, 21:34 (vor 6024 Tagen)

Im September 2004 habe ich zu einer Spendenaktion für Familie Kind aus Dresden aufgerufen.

Ich selbst habe damals 500 Euro gespendet. Bei einem Besuch in Dresden haben wir die Familie persönlich kennen gelernt und wir waren sehr berührt, von ihrer Situation. Familie Kind war für mich bis vor kurzem immer glaubwürdig.

Hier im Forum habe ich dann erfahren, dass der Prozess in erster Instanz verloren wurde.

Dass ich als Initiator eines Spendenaufrufs und als Spender einer nicht unerheblichen Summe nicht darüber informiert wurde, hat mich enttäuscht. Deshalb habe ich per Email bei Olaf Kind nachgefragt:

----- Original Message -----
From: Franz Titscher
To: Olaf Kind
Sent: Wednesday, September 12, 2007 7:41 PM
Subject: Prozess


Hallo Olaf,
habe gehört, dass ihr den Prozess leider verloren habt.
Mich würde schon interesieren was die Gründe waren, deshalb würde ich mich freuen Infos zu bekommen, vielleicht kannst Du mir auch ein PDF des Urteils schicken.

Seit meiner Scheiner Distanzierung habe ich nichts mehr von Euch gehört.
Bin ich seitdem bei Euch in schlechtem Ansehen?
Eine ehrliche Antwort wie auch immer es ist, würde mich freuen.

Herzliche Grüße
Franz


Nach ein paar Tagen habe ich telefonisch nachgehakt. Eine betont reservierte Frau Kind, meinte, Infos würden nichts bringen, da das ganze noch in der Schwebe sei. Ich bat darum, Olaf möge mich zurückrufen, oder wenigstens meine Email beantworten.

Ich habe bis heute keine Antwort erhalten.
Möge jeder dieses Verhalten selbst bewerten, für mich ist das Thema damit erledigt.
Ich werde selbstverständlich keinen Euro mehr spenden.

Tags:
Opfer, Abweichler, Transparenz, Dresden, Skandal. Spenden

Spenden erwünscht - Fakten totgeschwiegen

Kuddel, Montag, 01.10.2007, 00:00 (vor 6024 Tagen) @ Franz
bearbeitet von Kuddel, Montag, 01.10.2007, 00:42

Ich habe bis heute keine Antwort erhalten. Möge jeder dieses Verhalten selbst bewerten, für mich ist das Thema damit erledigt.
Ich werde selbstverständlich keinen Euro mehr spenden.

Angesichts Ihres Engagements ist Ihre Verbitterung für mich als Außenstehenden nachvollziehbar (kenne die Geschichte nur vom Mitlesen in den Foren).

Auf der anderen Seite kann ich mir gut vorstellen, daß nach diesem Urteil eine E-Mail und Anrufe-Flut über die Kind's hereingebrochen ist.

Ebenso, daß die Kind's im Moment in der "Verdrängungsphase" sind und nicht ständig an die "Niederlage" erinnert werden möchten.

Vielleicht wird hinter den Kulissen auch noch an einem Kompromiß mit den Mobilfunk-Betreibern gekungelt und aus strategischen Gründen die Öffentlichkeit (BI'n) gemieden.

War die Spendenfinanzierung der Klage ein "Wunsch" der Familie Kind, oder ein "Angebot" seitens der BI'n ?

Spenden erwünscht - Fakten totgeschwiegen

KlaKla, Montag, 01.10.2007, 08:09 (vor 6024 Tagen) @ Franz

Ich habe bis heute keine Antwort erhalten.

Ich habe den Eindruck, irgend was ist faul an der Geschichte der Familie Kind.

Diskussion des "Spendenaufruf für Familie Kind ./. Stadt Dresden".

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Tags:
Fallgeschichten

Ein Blick in die Urteilsbegründung

Gast, Dienstag, 02.10.2007, 15:41 (vor 6023 Tagen) @ Franz

Aktenzeichen: 12K236204
Verwaltungsgericht Dresden

Tags:
Verwaltungsgericht, Aktenzeichen, Urteil

Ein Blick in die Urteilsbegründung

helmut @, Nürnberg, Mittwoch, 03.10.2007, 22:04 (vor 6021 Tagen) @ Gast

Aktenzeichen: 12K236204
Verwaltungsgericht Dresden

Komisches Aktenzeichen für ein Gerichtsverfahren
konnte nichts finden, auch nicht Google

MfG
Helmut

--
In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)


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Ein Blick in die Urteilsbegründung

Paul, Mittwoch, 03.10.2007, 23:19 (vor 6021 Tagen) @ helmut

Komisches Aktenzeichen für ein Gerichtsverfahren konnte nichts finden, auch nicht Google

----------------------------
Ich auch nicht und habs mit noch ein paar anderen Suchmaschinen probiert.
:-D bin aber auf folgende Webseite gestoßen,
http://www.richterdatenbank.net/
war ganz amüsant darin mal zu blättern....

Der kurze Weg zum Urteil

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 04.10.2007, 12:15 (vor 6021 Tagen) @ Paul

konnte nichts finden, auch nicht Google

----------------------------
Ich auch nicht und habs mit noch ein paar anderen Suchmaschinen probiert.

Ist doch irgendwie auch wieder schön, wenn Suchmaschinen nicht auf alles nach nur ein paar Millisekunden eine Antwort wissen - nur noch zwei, drei Bundesinnenminister und auch dieses Problem wird sicherlich gelöst sein. Nein, Google & Co hilft Ihnen in diesem Fall nicht weiter. Sie müssen sich schon selbst mit dem VG Dresden in Verbindung setzen, und um die freundliche Überlassung einer Abschrift des Urteils bitten. Da hat sich seit Kaisers Zeiten nix dran geändert. Halt, stimmt nicht ganz: Das VG Dresden reagierte blitzartig - nur wenige Stunden nach Erbeten der anonymisierten Urteilsabschrift (bei der Bibliothek des VG) hatten wir diese auch schon in Händen. Am allertollsten aber ist: Gebühren wurden uns für diesen prima Service nicht abverlangt.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Der kurze Weg zum Urteil

helmut @, Nürnberg, Donnerstag, 04.10.2007, 16:14 (vor 6021 Tagen) @ H. Lamarr

Das VG Dresden reagierte blitzartig - nur wenige Stunden nach Erbeten der anonymisierten Urteilsabschrift (bei der Bibliothek des VG) hatten wir diese auch schon in Händen. Am allertollsten aber ist: Gebühren wurden uns für diesen prima Service nicht abverlangt.

Dürfte dann

Aktenzeichen: 12 K 2362/04
Verwaltungsgericht Dresden

sein, oder?

MfG
Helmut

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Aktenzeichen

Der kurze Weg zum Urteil

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 04.10.2007, 22:26 (vor 6020 Tagen) @ helmut

Dürfte dann

Aktenzeichen: 12 K 2362/04
Verwaltungsgericht Dresden

sein, oder?

Ja, dürfte so stimmen. Wir haben den 11 Seiten umfassenden Schriftsatz (inkl. Vorblatt) aber unter der "Bestellbezeichnung" 12K236204 ebenfalls bekommen, die korrekte Schreibweise scheint nicht so bedeutungsvoll zu sein.

Der Leitsatz der Urteilsbegründung lautet: Mobilfunk-Basisstationen sind als Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs 2 BauNVO in - faktischen - reinen Wohngebieten im Sinne von § 3 BauNVO ausnahmsweise zulässig.

Die Kinds klagten dagegen, dass das Regierungspräsidium Dresden Ihren Widerspruch gegen die Erteilung der Baugenehmigung (für die Sendeanlage) zurückgewiesen hat. Bislang dachte ich, die Klage gehe eher in Richtung Körperverletzung (durch die Sendeanlage), was aber definitiv nicht der Fall ist. Und bitte Vorsicht: In unserer Urteilsabschrift wird der Abstand des Kindschen Wohngebäudes zur Sendeanlage irrtümlich auf 4 m beziffert, was natürlich unzutreffend ist. Der Abstand beträgt 40 m.

--
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Klage, Recht, Verwaltungsgericht, Rechtsstreit

Der kurze Weg zum Urteil

Kuddel, Donnerstag, 04.10.2007, 23:46 (vor 6020 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Freitag, 05.10.2007, 00:52

Die Kinds klagten dagegen, dass das Regierungspräsidium Dresden Ihren Widerspruch gegen die Erteilung der Baugenehmigung (für die Sendeanlage) zurückgewiesen hat. Bislang dachte ich, die Klage gehe eher in Richtung Körperverletzung (durch die Sendeanlage), was aber definitiv nicht der Fall ist.

Das ist verwirrend: Ich dachte, mit dem Rechtsstreit sollten die Grenzwerte erschüttert werden ?!?
Wurde also die Klage gegen die Zurückweisung des "Widerspruch gegen die Erteilung einer Baugenehmigung" von den Klägern mit gesundheitlichen Auswirkungen begründet ?

Zitat: Frau Kind in einem Brief an Herrn Tittmann mit Datum 13.Sept. 2004

Aufgrund unseres eindeutigen Beschwerdebildes und dokumentierter Blutbildveränderungen können wir wohl hoffentlich die Grenzwerte erschüttern.

Prof. Dr Klaus Buchner schrieb in seinem Spendenaufruf

Jetzt besteht eine realistische Chance, dass ein Gericht in der 2. Instanz die Gesundheitsschäden durch Mobilfunk anerkennt, denn 3 Versicherungen haben das bereits in diesem Einzelfall getan. Es liegen nämlich neue Fakten in Form von verschiedener Blutuntersuchungen vor, die bisher noch von keinem Gericht gewürdigt wurden. Weiterhin liegen eindeutige behördliche und wissenschaftliche Stellungnahmen vor. Deshalb hat dieser Prozess für uns aller große Bedeutung. Jedoch ist das finanzielle Risiko für eine Familie allein zu hoch.

Welche 3 Versicherungen haben eigentlich "Gesundheitsschäden durch Mobilfunk" anerkannt ?
Im Vortrag (Fuerth) von Frau Kind steht schonmal was von der Krankenversicherung:

An der gesundheitlichen Schädigung Ihrer Familie scheint kein Zweifel zu bestehen, auch am Krankheitswert kann in diesem Fall nicht stichhaltig gezweifelt werden. Es ist davon Auszugehen, dass in Ihrem Fall tatsächlich durch elektromagnetische Wellen Gesundheitsstörungen hervorgerufen wurden. In der Wissenschaft ist allerdings unstrittig, dass es außer der Beendigung der Exposition keine etablierte Therapie der Elektrosmogkrankheit gibt.

Ich habe noch nicht davon gehört, daß Krankenkassen gesundheitliche Gutachten erstellen.
Die Krankenkasse leistet, wenn jemand krank ist, unabhägig von der Anerkenntnis einer Ursache.
Daher sehe ich in dem Text keine "Anerkenntnis", sondern nur die persönliche Meinung und das Bedauern eines Sachbearbeiters.

Tags:
Klage, Spenden, Krankenversicherung, Tittmann, Versicherung, Rechtsstreit

Der kurze Weg zum Urteil

H. Lamarr @, München, Freitag, 05.10.2007, 00:24 (vor 6020 Tagen) @ Kuddel

Die Kinds klagten dagegen, dass das Regierungspräsidium Dresden Ihren Widerspruch gegen die Erteilung der Baugenehmigung (für die Sendeanlage) zurückgewiesen hat. Bislang dachte ich, die Klage gehe eher in Richtung Körperverletzung (durch die Sendeanlage), was aber definitiv nicht der Fall ist.

...

Wurde also die Klage gegen die Zurückweisung des "Widerspruch gegen die Erteilung einer Baugenehmigung" von den Klägern mit gesundheitlichen Auswirkungen begründet ?

Ja, u.a. wurden gesundheitliche Auswirkungen geltend gemacht.

Zitat: Frau Kind in einem Brief an Herrn Tittmann mit Datum 13.Sept. 2004 Aufgrund unseres eindeutigen Beschwerdebildes und dokumentierter Blutbildveränderungen können wir wohl hoffentlich die Grenzwerte erschüttern.

Schön und gut, geklagt aber wurde gegen die Erteilung der Baugenehmigung. Vielleicht einer dieser juristisch eingesprungenen Rittberger, die aus formellen Gründen zur Klageführung nötig waren.

Prof. Dr Klaus Buchner schrieb in seinem Spendenaufruf Jetzt besteht eine realistische Chance, dass ein Gericht in der 2. Instanz die Gesundheitsschäden durch Mobilfunk anerkennt, denn 3 Versicherungen haben das bereits in diesem Einzelfall getan. Es liegen nämlich neue Fakten in Form von verschiedener Blutuntersuchungen vor, die bisher noch von keinem Gericht gewürdigt wurden. Weiterhin liegen eindeutige behördliche und wissenschaftliche Stellungnahmen vor. Deshalb hat dieser Prozess für uns aller große Bedeutung. Jedoch ist das finanzielle Risiko für eine Familie allein zu hoch.

Kann ich nicht nachvollziehen, wie Klaus Buchner zu dieser Darstellung kommt. Einen Zusammenhang mit der erstinstanzlichen Urteilsbegründung ist nicht gegeben, was wiederum nachvollziehbar ist.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Urteil Familie Kind aus Dresden

KlaKla, Freitag, 05.10.2007, 09:26 (vor 6020 Tagen) @ H. Lamarr

Die Kinds klagten dagegen, dass das Regierungspräsidium Dresden Ihren Widerspruch gegen die Erteilung der Baugenehmigung (für die Sendeanlage) zurückgewiesen hat. Bislang dachte ich, die Klage gehe eher in Richtung Körperverletzung (durch die Sendeanlage), was aber definitiv nicht der Fall ist.

Ich habe auch immer gedacht die gesundheitlichen Aspekte stehen klar im Vordergrund.
Mich verwundert der zeitlich knappe Reaktionsablauf. Errichtung der Antenne, Widerspruch einreichen, gesundheitliche Auswirkungen, Übernachten im Keller, Medien einbeziehen, Blutuntersuchungen, Auszug, Klagen, Schweigen.

Für mich sieht es so aus, als ob die Geschichte systematisch aufgebaut wurde und nun droht das Kartenhaus zusammen zu fallen.

--
Meine Meinungsäußerung

Tags:
Körperverletzung, Dresden, Kind, Urteil, Schmerzensgeld

Die Geister die ich rief, werd ich nun nicht los

Kuddel, Samstag, 06.10.2007, 20:57 (vor 6018 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von Kuddel, Samstag, 06.10.2007, 22:24

Da die Kind's eigenen Aussagen nach elektrosensibel geworden sind und selbst Besucher im Erdgeschoß nach 2..3 Stunden bei 100..300uW/m² elektrosensibel werden und über Ohrengeräusche und Herzstechen klagen, müssen die Grenzwerte wohl extrem "erschüttert" werden, damit die Familie ihr Haus wieder beziehen kann.

Zitat Olaf Kind:
Besucher, die sich 2-3 Stunden bei uns im Erdgeschoss bei 100-300 µW/m² aufhielten, berichten unabhängig voneinander von Ohrgeräuschen und Herzstechen.

Unsere Strahlungsbelastung derzeit:
Keller 10-20 µW/m², Erdgeschoss 100-300 µW/m², 1. Etage 2000-3000 µW/m², Dachgeschoss (Kinderzimmer) 6000-10 000 µW/m².

In der "Ersatzwohnung" müßten die Werte nun deutlich unter 10 uW/m² liegen, denn wie hier zu lesen ist, hat sich erst nach dem Umzug in die Ersatzwohnung bei den Kindern das normale Wachstum wieder eingestellt.

Ein Erfolg ist für die Kind's also erst gegeben, wenn der Mast wirklich abgebaut wird (und keiner der Nachbarn ein DECT-Telefon betreibt).

Ob sie wohl die Kraft dazu haben, weiter zu kämpfen ?
Ich glaube, ich hätte nach einer Zeit von fast 4 Jahren und
Gutachten, monatlichen Bluttests, Presse-Terminen, Zeitungsartikeln, Rechtstreits, BI-Vorträgen etc etc. längst das Handtuch geworfen, um wieder ein normales Leben führen zu können...

Was hindert die Kind's daran auszusteigen ?
Da wären zum einen finanzielle Probleme mit den 2 Wohnsitzen:
- Sie müßten entweder wieder in das "belastete" Haus einziehen, was aber gegen ihre innere Überzeugung wäre und deshalb wohl nicht infrage kommt.
- Oder sie müßten ihr Haus verkaufen. Nachdem sie es selbst öffentlich zum "Geisterhaus" gemacht haben wahrscheinlich unter Wert..
- Eventuell könnte man das Haus an eine strahlenresistente Person vermieten ? Das käme aber konsequenterweise einer Körperverletzung gleich, mit welcher die Kind's ja selber argumentieren => siehe Zitat weiter oben.

Dann wären da die "Verpflichtungen" gegenüber den Sponsoren des Gerichtsverfahrens. Die wollen ihren versprochenen Musterprozess um die "Grenzwerte zu erschüttern" und sind im Moment sicher schon fleissig dabei, die Kind's zum weitermachen zu ermuntern und auf diese Weise zuzätzlich unter Druck zu setzen.

Ich denke, die Kind's haben das Problem, das Göthe schon im Faust beschrieben hat: "Die Geister die ich rief, ich werd' sie nicht mehr los".

Tags:
EHS-Geschichte, Eurotinnitus, Musterprozess, Dresden, Kind

Die Geister die ich rief, werd ich nun nicht los

H. Lamarr @, München, Sonntag, 07.10.2007, 16:43 (vor 6018 Tagen) @ Kuddel

Besucher, die sich 2-3 Stunden bei uns im Erdgeschoss bei 100-300 µW/m² aufhielten, berichten unabhängig voneinander von Ohrgeräuschen und Herzstechen.

Gretchenfrage: Welche Besucher waren denn das? Wenn es z.B. Waldmann-Selsam, Zwerenz, Scheiner oder Stöcker waren, dann glaube ich gerne, dass die über das eine oder andere Zipperlein geklagt haben. Ich sitze hier am Schreibtisch und habe mal eben schnell 400 µW/m² (Spitze) gemessen (vermutlich der W-LAN-Router). Den Platz bevölkern sonst auch meine Frau und die Kinder - natürlich immer ohne Ohrgeräusche und ohne Herzstechen. Aber: wir sind ja auch keine bekennenden ES.

Ich denke, die Kind's haben das Problem, das Göthe schon im Faust beschrieben hat: "Die Geister die ich rief, ich werd' sie nicht mehr los".

Damit haben Sie's schön auf den Punkt gebracht.

--
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