Neue Leitgeb Studie (TU Graz) (Allgemein)

Sparco, Mittwoch, 07.02.2007, 13:05 (vor 6278 Tagen)

An einem anatomischen Modell (voxel-model) einer schwangeren Frau wurden die intrakorporalen Stromdichten (bzw. deren Verteilung) bei Befeldung mit niederfrequenten E- und H-Feldern (50Hz) gemessen.
Beim bzw. im 30 Wochen alten Fötus wurden die ICNIRP Richtlinien deutlich übertroffen.
Er regt an, daß eine Überarbeitung der ICNIRP-Richtlinien nötig sein könnte.

http://www.ncbi.nlm.nih.gov/entrez/query.fcgi?cmd=Retrieve&db=PubMed&list_uids=17264358&dopt=Abstract

P.S. Wie man sich ein "voxel model" vorstellen kann:
http://www.virtualphantoms.org/Publication/VIP-Models/Xu.pdf

Gruß
Sparco

Tags:
Leitgeb

Neue Leitgeb Studie (TU Graz)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 07.02.2007, 14:30 (vor 6278 Tagen) @ Sparco

An einem anatomischen Modell (voxel-model) einer schwangeren Frau wurden die intrakorporalen Stromdichten (bzw. deren Verteilung) bei Befeldung mit niederfrequenten E- und H-Feldern (50Hz) gemessen.

Die Gretchenfrage, welche Stärke die E- und H-Felder hatten, beantwortet der Abstrakt leider nicht.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Neue Leitgeb Studie (TU Graz)

allesschwingt, Mittwoch, 07.02.2007, 16:02 (vor 6278 Tagen) @ H. Lamarr

Die Gretchenfrage, welche Stärke die E- und H-Felder hatten, beantwortet der Abstrakt leider nicht.

Wenn Sie das Märchen von Hänsel und "Gretchen" meinen, dann verstehe ich diese Frage... denn bei Informationsverarbeitenden Systemen ist nicht notwendiger Weise die Amplitude eines Signals die einzig wirksame Größe, falls überhaupt. Wenn Sie einen Beamten mit Worten beleidigen hängt die Wirkung auf den Beamten, dessen Reaktion und das Strafmaß auch nicht von der Lautstärke ab, mit der Sie ihn beleidigt haben, mehr kommt es darauf an, wie Sie die Schallwellen moduliert haben- also was Sie gesagt haben.

Neue Leitgeb Studie (TU Graz)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 07.02.2007, 16:42 (vor 6278 Tagen) @ allesschwingt

Die Gretchenfrage, welche Stärke die E- und H-Felder hatten, beantwortet der Abstrakt leider nicht.


Wenn Sie das Märchen von Hänsel und "Gretchen" meinen, dann verstehe ich diese Frage... denn bei Informationsverarbeitenden Systemen ist nicht notwendiger Weise die Amplitude eines Signals die einzig wirksame Größe, falls überhaupt. Wenn Sie einen Beamten mit Worten beleidigen hängt die Wirkung auf den Beamten, dessen Reaktion und das Strafmaß auch nicht von der Lautstärke ab, mit der Sie ihn beleidigt haben, mehr kommt es darauf an, wie Sie die Schallwellen moduliert haben- also was Sie gesagt haben.

Einspruch, Euer Ehren: Egal was ich dem Beamten sage, ihn beleidige oder eine Beförderung verspreche, ich muss mit einer Mindestlautstärke sprechen, damit er mich überhaupt wahrnimmt. Womit ich freilich nicht davon ablenken will, dass die Modulation eines Trägersignals gleichfalls Bedeutung hat.

Was ich aber eigentlich sagen wollte: Wenn die Studie z. B. besagt, dass bei Einwirkung von 1 mT das Berechnungsmodell eine übermäßige Belastung des ungeborenen Kindes ausweist, dann ist das insofern belanglos, weil der zulässige Grenzwert 100 µT beträgt, die Situation mit 1 mT in freier Wildbahn also nicht vorkommen kann oder darf.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Neue Leitgeb Studie (TU Graz)

allesschwingt, Mittwoch, 07.02.2007, 19:45 (vor 6278 Tagen) @ H. Lamarr

Einspruch, Euer Ehren: Egal was ich dem Beamten sage, ihn beleidige oder eine Beförderung verspreche, ich muss mit einer Mindestlautstärke sprechen, damit er mich überhaupt wahrnimmt. Womit ich freilich nicht davon ablenken will, dass die Modulation eines Trägersignals gleichfalls Bedeutung hat.

Die Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Hörorgans liegt für ein kHz-Schallwellen bei 1pW/qm (1Pikowatt/qm)- die Schmerzgrenze liegt bei 10 W/qm (identisch dem ICNIRP Grenzwert für 2GHz Strahlung). Also über 13 Größenordnungen ist das Strafmaß unabhängig von der Lautstärke. Wenn Sie über 10 Watt/qm brüllen sinkt das Strafmaß vermutlich, da Beleidigung vermutlich höher bestraft wird als Körperverletzung.
Ähnlich gering ist die Wahrnehmungsschwelle des adaptierten Auges für sichtbares Licht (Dunkelsehen)0,1 fW (Femtowatt) ins Auge reichen locker für einen Lichtreiz (ohne Farberkennung) - daraus ergeben sich etwa 1pW/qm Wahrnehmungsschwelle.

Was ich aber eigentlich sagen wollte: Wenn die Studie z. B. besagt, dass bei Einwirkung von 1 mT das Berechnungsmodell eine übermäßige Belastung des ungeborenen Kindes ausweist, dann ist das insofern belanglos, weil der zulässige Grenzwert 100 µT beträgt, die Situation mit 1 mT in freier Wildbahn also nicht vorkommen kann oder darf.

Vermutlich hat Leitgeb auch unter den Grenzwerten untersuchen lassen haben, warum sollte er sonst eine Empfehlung ausssprechen:

Revision of reference levels might be necessary

Warten wir ab.

Neue Leitgeb Studie (TU Graz)

Sparco, Mittwoch, 07.02.2007, 17:08 (vor 6278 Tagen) @ H. Lamarr

Die Gretchenfrage, welche Stärke die E- und H-Felder hatten, beantwortet der Abstrakt leider nicht.

Siehe http://www.hilfe-elektrosmog.de/html/korperstrom.html
darin zu lesen:
"...Viel günstiger ist es, den gesuchten Stromdichte-Vorsorgewert von dem der magnetischen Induktion abzuleiten.
Aus dem Induktionsgesetz U = dF/dt und R = rA/l mit U = RI ist die im Körper induzierte Stromdichte S = 2pfAB/(rl)
worin f die Frequenz in Hz, B magn. Induktion in T, A die Fläche in m2, l der Umfang der Fläche A in m und p spez. Widerstand in Wm ist unter Annahme durchschnittlicher Körpermaße mit A=0,14 m2 und l=1,7 m , p=10 Wm und für die Netzfrequenz f=50 Hz, ergibt sich der die intrakorporale Stromdichte zu S = 2,5 B

Die unterschiedlich festgelegten Normwerte der magnetischen Induktion ergeben dann diese gerundeten Vorsorgewert für die Stromdichte:

DIN-VDE
Smax = 10mA/m2 (B= 5 mT)
...."

In http://www.wdr5.de/sendungen/leonardo/dossiers/dossier_elektrosmog/was_ist_elektrosmog_/262763.phtml steht ergänzend, daß
"... Die Grenzwerte von 100 µT und 5000 V/m bewirken, dass eine Körperstromdichte von 2 mA/m2 nicht überschritten wird."

Also wird es sich bei den 2mA/m² um einen worst-case Wert, der z.B. alle möglichen Körpergrößen berücksichtigt, handeln.

Gruß
Sparco

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VDE

Neue Leitgeb Studie (TU Graz)

Gast, Mittwoch, 07.02.2007, 21:49 (vor 6277 Tagen) @ H. Lamarr

Die Gretchenfrage, welche Stärke die E- und H-Felder hatten, beantwortet der Abstrakt leider nicht.

Die Gretchenfrage IST übrigens schon mit dem abstract beantwortet. Wenn man die ICNIRP Empfehlungen kennt.

Basic restriction ist der Basisgrenzwert (2 mA/m² Stromdichte).
Dieser wurde bei der (Modell-)Mutter im (Modell-)Zentralnervensystem errreicht (is met) bei Exposition mit dem abgeleiteten sog. Referenzwert at exposure to reference level of either electric or magnetic fields, also bei den bekannten 100 Mikrotesla bzw. 5 kV/m. Bei eben diesen Feldwerten wurde aber im (Modell)Fötus die Stromdichte von 2 mA/m² deutlich überschritten.

ICNIRP nahm aber immer an, dass solange der (messbare) Referenzwert im Limit ist, dann der Basisgrenzwert gleichzeitig auch eingehalten oder unterschritten wäre. Nach Leitgeb ist das nicht unbedingt der Fall für den Fötus

Neue Leitgeb Studie (TU Graz)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 07.02.2007, 21:55 (vor 6277 Tagen) @ Gast

at exposure to reference level of either electric or magnetic fields

Tja, dann bin wohl ich jetzt dran: 1 x Augenpaul für spatenpauli

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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