W-LAN-Betreiber haften für Rechtsverletzungen (Allgemein)

Gast, Donnerstag, 19.10.2006, 09:56 (vor 6391 Tagen)

W-LAN-Betreiber haften für Rechtsverletzungen

Die jüngst bekannt gewordene Entscheidung eines deutschen Gerichts sorgt für Aufsehen und Unruhe in der Internet Community: Der Betreiber eines unverschlüsselten WLAN haftet für Rechtsverletzungen, die über sein Netzwerk begangen werden.

W-LAN steht für Wireless Local Area Network und ist ein lokales Netzwerk, bei dem die Datenübertragung per Funk erfolgt. Dies ermöglicht den drahtlosen Internetzugang. Soweit das WLAN ohne Verschlüsselung betrieben wird (dies war hier der Fall), können sich auch Unbefugte des Netzwerkzugangs bedienen und auf diesem Wege Rechtsverletzungen begehen. Im gegenständlichen Fall wurden über das WLAN der Beklagten urheberrechtlich geschützte Musikdateien heruntergeladen und zugänglich gemacht, so dass der betreffende Musikkonzern auf Unterlassung der Zugänglichmachung dieser Titel klagte und vom Landgericht Hamburg Recht bekam.

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Landgericht


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