Uhrmacherin hat für 5G-Brandstifter Verständnis (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 10.03.2021, 23:24 (vor 1333 Tagen) @ e=mc2

“In der Schweiz gibt es keinen legalen Weg und keine Rechtsgrundlage, wie sich Betroffene wehren können, wenn eine bereits errichtete Antenne Schaden anrichtet”, so Meier. Solange die Strahlung den Grenzwert nicht überschreite, seien die Geschädigten wehrlos. “Dadurch entsteht eine Ohnmacht und Wut.”

Mensch Meier, was für ein Blödsinn! In einem Rechtsstaat steht es jedem, der einen Schaden erleidet, frei, den Rechtsweg zu beschreiten, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Wehrlos ist zur Abwehr unberechtigter Ansprüche nur der, der den erlitten Schaden und/oder den Schadenverursacher nur behaupten, nicht aber nachweisen kann. In dubio pro reo. Aber: Ausnahmen bestätigen die Regel.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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