Gewerbesteuer: Sender sind keine Betriebsstätten (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 12.05.2006, 12:52 (vor 6549 Tagen)

Die Frage kam von Helmut Gobsch: Müssten die Mobilfunker für jeden einzelnen Mobilfunksender nicht Gewerbesteuer an die Gemeinde entrichten, in der der Sender angesiedelt ist? Immerhin sollte so ein Mobilfunksender im Grunde ebenso ein Gewerbebetrieb sein wie eine Bäckerei oder eine Metzgerei.

Nein, stimmt nicht, sagte uns ein Sprecher der Münchener Stadtkämmerei. Denn um gewerbesteuerpflichtig zu sein, müssten Mobilfunksender als Betriebsstätten eingestuft sein. Eine solche seien definitionsgemäß jedoch nur Orte, wo sich Beschäftigte regelmäßig zur Arbeit aufhalten. Der gelegentliche Besuch eines Wartungstechnikers falle nicht darunter. Damit seien Mobilfunksender keine Betriebsstätten und könnten somit nicht zur Umverteilung der von den Betreibern entrichteten Gewerbesteuer herangezogen werden.

Hintergrund: Streit um Verteilung der Telekom-Gewerbesteuer

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Halle, Gobsch


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