Vögel vor Stromtod schützen: Neue Verordnung in der Schweiz (Allgemein)

Gast, Montag, 06.04.2020, 13:50 (vor 1341 Tagen) @ H. Lamarr

Bis Ende 2030 sollen bestehende Strommasten saniert werden, die aufgrund ihrer Bauweise eine Stromschlaggefahr für Vögel wie Uhus und Störche darstellen. Die Revision der Verordnung über elektrische Leitungen (LeV) sieht vor, dass in der ganzen Schweiz sämtliche Strommasten der regionalen und überregionalen Verteilnetze überprüft und - wenn nötig - vogelsicher gestaltet werden. Betroffen sind gemäss Schätzung des BAFU ca. 25'000 Strommasten, die rund 400 Netzbetreibern gehören. Die LeV-Revision ist im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft, weil sie zum einen dem Schutz von gefährdeten Vogelarten zugutekommt, zum anderen tragen die Sanierungsmassnahmen dazu bei, Betriebsunterbrüche als Folge eines Stromschlages zu verhindern. Die technischen Massnahmen benötigen keine Baubewilligung und können im Rahmen von Unterhaltsarbeiten umgesetzt werden. Die Revision soll ein seit Jahren bekanntes Artenschutzproblem lösen: Für Störche, Uhus und andere grosse Vögel, die sich gerne auf Masten setzen, ist der Stromschlag eine der häufigsten nicht natürlichen Todesursache.

Quelle: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78537.html


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