Warum die EU-Empfehlung 1999/519/EC keine Richtlinie ist (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 20.08.2016, 22:00 (vor 2778 Tagen)

Das EU-Papier 1999/519/EC regelt nicht weniger als den Schutz der Bevölkerung in der EU gegenüber EMF-Immission. Belanglos ist das Papier daher nicht. Doch es ist nur eine Empfehlung des Rates der EU an die Mitgliedsstaaten, keine Richtlinie und erst recht keine Verordnung. Eine Empfehlung der EU ist jedoch nicht verbindlich. In einer Empfehlung können EU-Institutionen ihre Ansichten äußern und Maßnahmen vorschlagen, ohne aber denjenigen, an die sich die Empfehlung richtet, eine rechtliche Verpflichtung aufzuerlegen. Heißt: Wer sich über die Empfehlung 1999/519/EC hinwegsetzt, hat seitens der EU mit keinerlei Sanktionen zu rechnen. Wurde die Empfehlung in nationales Recht übernommen, muss ein Sünder sich ggf. auf nationale Rechtsfolgen einstellen.

Eine EU-Richtlinie hingegen ist ein Rechtsakt, in dem ein von allen EU-Ländern zu erreichendes Ziel festgelegt wird. Es ist jedoch Sache der einzelnen Länder, eigene Rechtsvorschriften zur Verwirklichung dieses Ziels zu erlassen.

Doch Gernot Schmidt von den Seibersdorf Laboratories, Österreich, berichtete 2011, es hätte 1999 mit der EMF-Empfehlung der EU auch ganz anders kommen können:

War als Richtlinie geplant, ist aber an den Gegenstimmen von einigen Mitgliedstaaten gescheitert → daher „nur“ als Ratsempfehlung veröffentlicht

Nanu, was mag damals in den Reihen der EU los gewesen sein?

Ich fragte kurzerhand bei der EU nach:

Mich interessiert die Beratungsphase VOR Verabschiedung der Empfehlung 1999/519/EG, insbesondere welche Länder dagegen waren, die Empfehlung als Richtlinie heraus zu bringen. Meine eigene Suche auf der Website der EU war nicht ergiebig, dort finde ich zu meinem Thema nur Dokumente ab Juli 1999 (Verabschiedung der Empfehlung), als ob es zuvor nichts gäbe.

Der Koloss reagierte umgehend und schrieb unerwartet substanziell zurück, es sei von Anfang an geplant gewesen, den Rechtsakt in Form einer Empfehlung heraus zu bringen:

Basierend auf den Aufzeichnungen der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, wurde die Form der Empfehlung der Kommission von Anfang an als Rechtsakt gewählt, um die Öffentlichkeit vor elektromagnetischen Feldern zu schützen.

Es gab einen Bericht aus einem Ausschuss des Europäischen Parlaments, der gegen die Wahl einer Empfehlung war, da ein mehr verbindlicheres Instrumente bevorzugt wurde. Dies war der »Tamino Berichtsentwurf« des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik (ENVI) vom Februar 1999. Die Antwort der Kommission, auf die Fragen in Bezug auf die Wahl einer Empfehlung anstelle einer Richtlinie, wurde damit begründet, dass mit Artikel 152 (ex-129) eigens die Verwendung einer Empfehlungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit gewährleistet ist, da der Rat "...Fördermaßnahmen unter Ausschluß jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten" und "mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission Empfehlungen" erlassen kann.

Selbst jetzt sind Empfehlungen des Rates die normalen Gesetzgebungsakte, die in der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Gesundheit erlassen werden (siehe: Artikel 168 (6) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union).

Sie finden weitere Informationen in dem "Bericht über die Durchführung der Empfehlung des Rates zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz)" vom 1. Januar 2002, dieser ist öffentlich zugänglich auf der Webseite der Kommission für öffentliche Gesundheit (auf Englisch): http://ec.europa.eu/health/ph_determinants/environment/EMF/implement_rep_en.pdf

Hintergrund
Tamino Berichtsentwurf vom 25. Februar 1999 (offizielle deutsche Übersetzung)
Implementation report on the Council Recommendation limiting the public exposure to electromagnetic fields (0 Hz to 300 GHz) (2002)
Verbindung von Gianni Tamino zu britischen Mobilfunkgegnern

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
EU, Empfehlung, EMF-Leitlinie


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