Drucksache 18/2222 Mobilfunk und objektiver Strahlenschutz (Allgemein)

KlaKla, Samstag, 20.09.2014, 13:28 (vor 3478 Tagen) @ KlaKla

Noch eine Ergänzung

19. Sind an der Ausarbeitung der 26. BImSchV und anderen gesetzlichen Regelungen zum Strahlenschutz mobilfunkkritische NGOs, wie Diagnose-Funk – Umwelt- und Verbraucherorganisation zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung e. V., Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V., beteiligt oder in anderer Weise in den Meinungsbildungsprozess der Bundesregierung einbezogen worden?

Antwort:
Der Entwurf der 26. BImSchV wurde von den zuständigen Bundesministerien erarbeitet. Eine Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Kommunikationsindustrie fand ebenso wie eine Beteiligung aller mobilfunkkritischen Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der Anhörung der Verbände und der beteiligten Kreise nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien und § 48 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) statt.

Kommentar: Der BUND, in Person W. Kühling war beteiligt am Entwurf, jedoch überzeugten seine Argumente nicht. Siehe BUND-Experte kritisiert Novelle der 26. BImSchV und Zusammenfassung der Anhörung & Download

Die Frage erscheint mir doch als sehr scheinheilig, zumal längst bekannt ist, dass der BUND seine Kompetenz aus den Reihen der Mobilfunkgegner und Nutznießern zieht. Der Regierung ist klar, da braucht man keine weiteren unqualifizierte Meinungsbekundungen von DF oder Ko-Ini.

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