EHS-Kinder in Israel: Einstweilige Verfügung abgelehnt (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Samstag, 15.02.2014, 21:43 (vor 3712 Tagen) @ H. Lamarr

Nächster Schritt in dieser Auseinandersetzung wird voraussichtlich die Entscheidung des Gerichts sein. Wie lange dies noch dauern wird, steht in den Sternen.

Die Anwältin Dafna Tachover (41) teilt auf ihrem Blog mit:

1. Das Gericht legte am 3. Februar den Termin für eine neue mündliche Verhandlung (die dritte) auf den 23. April 2014. Wegen ihrer "Elektrosensibilität" sieht sich Tachover jedoch nicht imstande von New York nach Israel zu reisen und diesen Termin selbst wahrzunehmen, obwohl niemand dies besser könnte als sie.

2. Das Gericht verweigerte der Anwältin zum dritten mal die Stattgabe einer Einstweiligen Verfügung, mit der in sämtlichen Schulen Israels W-LAN stillgelegt werden sollte. Tachover könne ihren Antrag jedoch am 23. April abermals vorbringen. Nicht zurückgewiesen habe das Gericht die beantragte dauerhafte Verfügung gegen W-LAN in Schulen, dieser kann das Gericht also noch immer stattgeben.

3. Die Regierung Israels wurde aufgefordert, bis spätestens 3. April 2014 die ursprünglich schon für November 2013 angeforderten Informationen bereit zu stellen, z.B. in wie vielen Schulen Israels Internet per Kabel angeboten wird und wie viele Kinder unter EHS (Elektrosensibilität) leiden würden.

Dafna Tachover zeigte sich enttäuscht, dass das oberste Gericht Israels nicht weiter ging, obwohl sie als Beweis 13 Fälle von EHS bei Schulkindern vorgelegt und auf die ihrer Einschätzung nach empörende Untätigkeit der Schulen und des Bildungsministeriums hingewiesen habe. Das Gericht will jedoch alle diese Punkte in der kommenden mündlichen Verhandlung noch einmal diskutieren.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Kinder, Kempten, Kleilein, Elektrosensibel, Dresden, Israel


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