Rechtsstreit Mobilfunkmast abgewiesen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 06.08.2012, 23:50 (vor 4252 Tagen) @ H. Lamarr

"Gegenüber dem Nachbarn sei die Anlage auch nicht rücksichtslos, insbesondere könne er sich nicht mit Erfolg auf die von ihm befürchtete Wertminderung seines Grundstücks berufen. Der Fortbestand einer bestimmten Grundstückssituation stelle lediglich eine rechtlich nicht geschützte Chance dar."

Und was heißt dies nun auf deutsch?

Richter prüfen keine Grenzwerte: Gerichte müssen nicht über Umweltgefahren urteilen, wenn es an verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen mangelt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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