Abschirmung nicht steuerlich absetzbar (Allgemein)

Kuddel, Freitag, 02.02.2007, 21:48 (vor 6264 Tagen) @ Marianne

Wir haben es bei unseren jetzt ca. 10.500 Euro an Abschirmkosten erst gar nicht versucht, die hole ich mir wenn die Blase geplatzt ist beim Betreiber oder dem Grundstückseigentümer wieder. Ich kann warten... Dann mit Zins und Zinseszins...

Wenn die "Blase" wirklich platzen sollte, müßte erst einmal ein Rechtsstreit mit dem Betreiber/ Grundstückseigentümer ausgefochten werden, um das Geld ersetzt zu bekommen.
Auf die Idee eines Rechtsstreits werden aber viele kommen => überlastete Justiz..
Anwaltskosten, Gutachten-Gegengutachten-Gutachten....10 Jahre weiter
Bevor dann die Urteilsverkündung kommt, gibt es keine Vermögenswerte mehr zum Verteilen...vielleicht für die ersten Kläger, aber nicht für alle. Die ersten Käger werden dann aber auch das größte finanzielle Risiko (Prozesskosten)zu tragen haben. Das kann sich nur ein Millionär leisten. Die Rechtschutzversicherungen werden "kneifen", solange nicht eine bestimmte Aussicht auf Erfolg besteht...

Ich glaube aber nicht, dass die Blase platzen wird. Eher schon an ein langsames (über viele Jahre) Auslaufen der Blase...
K


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