Die Bundesregierung steht hinter der ICNIRP (Allgemein)

Gast, Montag, 22.08.2022, 13:26 (vor 767 Tagen) @ Schutti2

2020 Antwort der Bundesregierung, Drucksache 19/18445 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Margit Stumpp, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/17939 –

Auswirkungen von hochfrequenter Auswirkungen von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung auf die menschliche Gesundheit und Umwelt ...

27. Welche Schlussfolgerungen, insbesondere hinsichtlich der Verwendung von Empfehlungen der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung, dass das derzeitige Besetzungsverfahren der ICNIRP dazu beiträgt, dass Forscher, die die derzeitige Einschätzung des ICNIRP nicht teilen, von einer Aufnahme in das Gremium ausgeschlossen sind, wie es die Äußerung „ICNIRP ist ein selbsternanntes Gremium. Denn Leute, die ICNIRP beitreten wollen, müssen dieses irrige Konzept unterstützen, dass es keine nachteiligen Gesundheitseffekte gibt, wenn das Gewebe nicht warm wird“ von David Carpenter, Professor für Umweltmedizin an der Universität in Albany im Staat New York im DLF Kultur (https://www.deutschlandfunkkultur.de/gesundheitsrisiko-5g-der-zweifelhafte-umgang-mit-der.976.de.html?dram:article_id=446671) nahelegt?

Die ICNIRP ist eines der wichtigsten internationalen Gremien zur Bewertung der Wirkungen und Risiken elektromagnetischer Felder und zur Erarbeitung von Empfehlungen zu ihrer Begrenzung. Um ihre Unabhängigkeit von kommerziellen, nationalen und persönlichen Interessen zu wahren, ist die ICNIRP als Verein verfasst. Der Erhalt der ICNIRP und die Absicherung ihrer Unabhängigkeit ist für die Bundesregierung von großem Interesse. Daher fördert die Bundesregierung die wissenschaftliche Arbeit der ICNIRP seit langem.

Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragestellenden nicht, dass die Mitgliedschaft in der ICNIRP an eine bestimmte Auffassung zu einzelnen wissenschaftlichen Fragen gebunden sei. Nach ihrer Satzung muss die Zusammensetzung der Kommission vielmehr deren ausgewogenen Sachverstand und die wissenschaftliche Unabhängigkeit gewährleisten. Die ICNIRP verfügt über ein klares Regelwerk zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Entsprechende Erklärungen jedes ICNIRP-Mitglieds sind auf der Homepage der Kommission (www. i c n i r p .org) einsehbar. Beschäftigte von Hersteller- bzw. Betreiberunternehmen sind von der Mitgliedschaft in der ICNIRP und der Mitarbeit in ihren Arbeitsgruppen ausgeschlossen.

28. Plant die Bundesregierung gegenüber der ICNIRP anzuregen, dass die Besetzung der ICNIRP allein auf fachlicher Basis und nicht auf Grundlage von Einschätzungen zu Einzelaspekten getroffen werden sollte?

Wenn nein, warum nicht?

Auf die Antwort zu den Fragen 27 und 29 wird verwiesen.
Drucksache 19/18445 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

29. Plant die Bundesregierung, gegenüber der ICNIRP eine Reform des Besetzungsverfahrens für das ICNIRP zu empfehlen?

Wenn nein, warum nicht?

Die ICNIRP hat Vorkehrungen getroffen, um die wissenschaftliche Unabhängigkeit ihrer Mitglieder und die Neutralität ihrer wissenschaftlichen Arbeit sicherzustellen. Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keinen Anlass für Änderungen in Bezug auf die Mitgliedschaft. Im Übrigen verbietet die Wahrung der Unabhängigkeit der ICNIRP eine Einflussnahme auf deren Besetzungsverfahren.

30. Inwieweit ist eine Zusammenarbeit zwischen der ICNIRP und dem „Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder“ strukturell angelegt, und inwieweit ist eine darüber hinausgehende Zusammenarbeit geplant?

Eine Zusammenarbeit zwischen dem Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder und der ICNIRP ist im Konzept zum Aufbau des Kompetenzzentrums nicht vorgesehen und auch sonst nicht geplant. Derzeit sind keine BfS-Bediensteten Mitglieder der ICNIRP oder wirken in deren Arbeitsgruppen mit. Eine BfS-Mitarbeiterin nimmt die Aufgabe der wissenschaftlichen Sekretärin der ICNIRP wahr; sie ist in der Kommission nicht stimmberechtigt. Das BfS führt grundsätzlich eine unabhängige Risikobewertung durch, die sich auf die jeweils aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und technischen Entwicklungen stützt. In die Bewertung fließen auch Empfehlungen und Bewertungen einschlägiger Organisationen und Expertengremien, wie zum Beispiel WHO, IARC, SSK, SCHEER und ICNIRP, ein.

Tags:
ICNIRP, Drucksache, Bundestag Anfrage, EU-Ausschuss Scheer


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