Mobilfunkanlage auf Seniorenwohnhaus (Allgemein)

Aktivist, Mittwoch, 30.08.2006, 10:16 (vor 6421 Tagen) @ caro

Originaltext aus dem RDW-Forum zu diesem Thema:

Es ist schon interessant zu sehen, was mit Regulierungen etc. anderer Länder geschieht, wenn man deren Sprache nicht versteht und gerne die eigenen Wünsche hineininterpretieren möchte.
Ein aktuelles Beispiel ist die "Paris-Charta", die sich im Verständnis mancher Mobilfunkkritiker aus meiner nahen geographischen Umgebung in Kurzform so liest:
"Dort gilt ein selbst gesetzter Grenzwert (der mit den Mobilfunkbetreibern ausgehandelt wurde) von 1,2 bzw. 2,5 Volt/ Meter."
Siehe im IZGMF-Forum

Das ist so hingeschrieben noch nicht einmal die halbe Wahrheit, denn:
Dieser "Grenzwert" ist das maximal erwünschte Mittel über 24 Stunden, dazu gemittelt an drei Stellen in der Wohnung.

Somit ist dieser "Grenzwert" überhaupt nicht zu vergleichen mit unserem Grenzwert (oder dem in der Schweiz), der für eine maximale Anlagenauslastung an einem Ort maximaler Exposition anzuwenden ist.

Noch mehr Details kann man auf der Homepage der Stadt Paris nachlesen, und nicht etwa in einem undatierten, vagen Beitrag der Elektrosmognews, dem die Kenntnis dieser Stuttgarter Grenzwert-Verfechter offensichtlich entstammt.
Téléphonie mobile : la charte « antennes-relais > avec les opérateurs

RDW

Aktivist

Tags:
, Paris, Grenzwerte


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