NS-Gericht bestrafte "Schutzschild"-Anbieter mit Gefängnis (Esoterik)

H. Lamarr @, München, Freitag, 28.09.2018, 09:18 (vor 2031 Tagen) @ Der Rutengeher

Dank meiner Erfahrungs-Wissenschaft und meiner Möglichkeiten gibt es weder für diese Bäume, noch für die Bienen und die restliche Fauna, irgendwelche Probleme im Umkreis von etwa 1,5 km!

Auszug aus "Blitzkrieg gegen den Krebs: Gesundheit und Propaganda im Dritten Reich":

Im Jahr 1937 erklärte das Reichsministerium der Justiz, der Glaube, daß Erdstrahlen die Gesundheit gefährden könnten, entbehre jeglicher Grundlage, und es sei nicht einmal bewiesen, daß solche Strahlen überhaupt existierten.

Jahre später wurde dann ein Mann verurteilt, der Tausende von »Schutzschildern« gegen »Erdstrahlen« verkauft hatte, die gegen Krebs und andere Krankheiten hätten helfen sollen. Dieser Maurermeister aus Potsdam mußte seine Wünschelrutentechnik vor Gericht demonstrieren, und als er an diesem Test scheiterte, wurde er als »gefährlicher Krimineller« bezeichnet und zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Interessanterweise wurde das Wünschelrutengehen unterdrückt, obwohl es unter einigen hochrangigen Nationalsozialisten sehr beliebt war. [...] Heß war vermutlich der Seltsamste von allen: Man wußte, daß er über seinem Bett starke Magneten aufgehängt hatte, die »negative magnetische Kräfte« aus seinem Körper herausziehen sollten - was andere Nationalsozialisten wie Joseph Goebbels, der nichts von diesen Dingen hielt, verärgerte.

Kommentar: Der "Schutzschild" gegen Erdstrahlen dürfte der geistige Vater der heute angepriesenen "Schutzchips", "Schutzkarten" und sogenannter Schutzorganisationen gegen Elektrosmog sein.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Psiram, Harmonisierer, Radiästhesie, Rutengänger, Elektrosmog-Schutzprodukte, Betrug, Okkultismus


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