Satzung geändert (Forschung)

KlaKla, Dienstag, 12.05.2015, 08:58 (vor 3244 Tagen) @ KlaKla

§ 14 Auflösung des Vereins
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das nach Schuldentilgung verbleibende Vereinsvermögen je zur Hälfte an Diagnose-Funk e.V. und die Stiftung PANDORA. Das Vermögen darf von diesen nur für einen unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder wohltätigen Zweck eingesetzt werden.

Stiftung Pandora: Wer für Pandora wirbt
Stiftung Pandora: Wer ist der Stifter?
Nicht rechtsfähige Stiftung ...

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Filz, Diagnose-Funk, Allianz, Ko-Ini, Stiftung-Pandora, Netzwerk, Ex-Tabaklobbyist, Knotenpunkt, Satzung


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