Kündigungsrecht Mobilfunkanlagen (Allgemein)

KlaKla, Samstag, 15.09.2007, 09:02 (vor 6222 Tagen) @ helmut

Und was will uns Gast damit sagen?

Keine Ahnung was Gast damit sagen will aber hier meine Gedanken zu seinem Eintrag:

In Uffing begann 2005 der Bürgerprotest gegen Mobilfunk (Moralischer und juristischer Druck). Rege Mobilfunkgegner haben willigen Standortvermieter überzeugen können. Ein Sendemast auf einem Dach bringt Probleme für die Nachbarn und den Standortvermieter. Der Standortmietvertrag beinhaltete ungleiche Kündigungsbedingungen. Der Betreiber soll klar im Vorteil gewesen sein.

Ein Vergleich ist von Vorteil für die Betreiber. Kein Rechtsurteil auf das andere sich evtl. berufen könnten. Und eine Klausel, über den Fall stillschweigen zu bewahren ist durchaus üblich.

Klagen gegen Mobilfunkbetreiber lohnt sich nur, wenn der Hebel an der richtigen Stelle ansetzt wird.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Uffing


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