Recht: Sendemast wird abgebaut (Allgemein)

Gast, Freitag, 14.09.2007, 08:31 (vor 6223 Tagen)

Mobilfunkbetreiber muss Mast vorzeitig abbauen

Auf die Räumungsklage einer Grundstückseigentümerin hin hat sich ein Mobilfunkbetreiber im Wege des gerichtlichen Vergleichs verpflichtet, eine von ihm betriebene Mobilfunkanlage auf einem Schreinereigebäude in Uffing am Staffelsee bis spätestens 31.12.2008 und damit weit vor Ende der ursprünglich vorgesehenen Vertragslaufzeit abzubauen.

Die Klägerin konnte den Vertrag wegen eines Schriftform mangels damit erfolgreich vorzeitig beenden.

(LG München I - Az. 23 O 5241/07)

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Uffing


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