Recht: Sendemast wird abgebaut (Allgemein)
Mobilfunkbetreiber muss Mast vorzeitig abbauen
Auf die Räumungsklage einer Grundstückseigentümerin hin hat sich ein Mobilfunkbetreiber im Wege des gerichtlichen Vergleichs verpflichtet, eine von ihm betriebene Mobilfunkanlage auf einem Schreinereigebäude in Uffing am Staffelsee bis spätestens 31.12.2008 und damit weit vor Ende der ursprünglich vorgesehenen Vertragslaufzeit abzubauen.
Die Klägerin konnte den Vertrag wegen eines Schriftform mangels damit erfolgreich vorzeitig beenden.
(LG München I - Az. 23 O 5241/07)
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- Recht: Sendemast wird abgebaut -
Gast,
14.09.2007, 08:31
- Warum wurde Sendemast abgebaut? -
helmut,
14.09.2007, 19:50
- Kündigungsrecht Mobilfunkanlagen - KlaKla, 15.09.2007, 09:02
- Warum wurde Sendemast abgebaut? - Doris, 15.09.2007, 10:34
- Warum wurde Sendemast abgebaut? -
helmut,
14.09.2007, 19:50