Deutsche Rentenversicherung kennt
keine Abrechnungsziffer für Elektrosensibilität

Dem Zitat von Frau Dr. pol. Birgit Stöcker, politische Sprecherin des Bundesverbandes Elektrosmog e. V., im Protokoll der siebenten Sitzung des Runden Tisches zum Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm (RTDMF) vom 8.5.2007 im Bundesamt für Strahlenschutz in Neuherberg bei München (Seite 3 des Protokolls) kann vonseiten der Deutschen Rentenversicherung Bund inhaltlich nicht gefolgt werden (20.7.07).

Ist Elektrosensibilität ein anerkannter Grund, um vorzeitig aus dem Erwerbsleben auszuscheiden? Dies wollten wir im Juli 2007 von der Deutschen Rentenversicherung Bund, kurz DRV Bund, wissen (bis 1. Oktober 2005 unter dem Namen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, BfA, bekannt). Unsere Anfrage ging an Stefan Braatz, Pressereferent bei der DRV Bund:

Anfrage an die Deutschen Rentenversicherung Bund

Dr. Birgit Stöcker - Foto: IZgMFSehr geehrter Herr Braatz,

bei einem Fachgespräch des RTDMF, das ist der vom Bundesamt für Strahlenschutz eingerichtete Runde Tisch zu Fragen des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms, wurde auf der siebten Sitzung im Mai 2007 folgende Aussage einer Teilnehmerin im Protokoll festgehalten:

ZITAT Anfang

"Dr. pol. Stöcker wirft den Entscheidungsträgern und Forschern vor, die 'Vielzahl' der Erkenntnisse, die in den verschiedensten medizinischen Gebieten gewonnen wurden, zu ignorieren. Sie führt unter anderem die BfA an, die aufgrund elektromagnetischer Unverträglichkeit Betroffene verrenten würde und dafür auch eine Abrechnungsziffer eingerichtet habe."

ZITAT Ende

ZITAT Quelle: http://www.emf-forschungsprogramm.de/rtdmf/ep_sitzung_07.html

Zu der oben zitierten Aussage haben wir folgende Fragen:

1) Ist es zutreffend, dass die Deutsche Rentenversicherung Menschen, die unter elektromagnetischer Unverträglichkeit leiden, auf Antrag verrentet und dafür eine Abrechnungsziffer eingerichtet hat?

2) Wenn Sie Frage 1) bejahen: Seit wann (Monat, Jahr) gibt es diese Abrechnungsziffer für elektromagnetische Unverträglichkeit?

3) Welche Bedeutung hat diese Abrechnungsziffer für die Betroffenen? Ist damit in irgendeiner Weise die rechtsverbindliche Anerkennung des Krankheitsbildes elektromagnetischer Unverträglichkeit durch die BfA verbunden?

4) Wenn Sie Frage 1) bejahen: Wie häufig wurde seit Einführung der Abrechnungsziffer für elektromagnetischer Unverträglichkeit davon von Seiten der Betroffenen Gebrauch gemacht und wie ist der Trend?

5) Wenn Sie Frage 1) bejahen: Welche Voraussetzungen mussten erfüllt sein, damit dem Krankheitsbild elektromagnetische Unverträglichkeit eine Abrechnungsziffer zugeteilt wurde?

6) Wenn Sie Frage 1) bejahen: Welche Voraussetzungen muss ein Betroffener erfüllen oder beibringen, wenn er wegen elektromagnetischer Unverträglichkeit eine Frühverrentung bei der BfA erfolgreich beantragen will?

Bitte beachten: Fragen und Antworten sind zur Veröffentlichung auf der Website des IZgMF vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
IZgMF

Stephan Schall

Antwort der Deutschen Rentenversicherung Bund

Stefan Braatz, Pressereferent DRV - Foto: DRV BundSehr geehrter Herr Schall,

nach Rücksprache mit unserer Fachabteilung können wir zu Ihrer Anfrage wie folgt Stellung nehmen:

Die sozialmedizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben beruht auf dem Nachweis von funktionellen Einschränkungen infolge einer Gesundheitsstörung oder Behinderung. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten der Rehabilitation in die Beurteilung eingeschlossen. Die Diagnose allein reicht nicht aus für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Dies trifft auch auf die so genannte elektromagnetische Unverträglichkeit zu. Die mitgeteilte Diagnose ist eine wichtige Information, um sozialmedizinische Ermittlungen zur Leistungsfähigkeit führen zu können. Die Diagnose nimmt aber das Ergebnis der Funktionsdiagnostik nicht vorweg.

Die Deutsche Rentenversicherung verwendet keine „Abrechnungsziffern", weder für die elektromagnetische Überempfindlichkeit, noch für andere Gesundheitsbeeinträchtigungen. Bei sozialmedizinisch nachgewiesener Leistungsminderung wird die Diagnose, mit der die Minderung der Leistungsfähigkeit in Zusammenhang steht, für statistische Zwecke verschlüsselt. Dazu wird die von DIMDI herausgegebene gültige Version der ICD-10 angewendet. Für den Begriff „elektromagnetische Unverträglichkeit" steht in der ICD-10 im Übrigen keine eigenständige Kodierung zur Verfügung.

Diagnosen, die in der gültigen Version der ICD-10-German Modification nicht gelistet sind, können nicht verschlüsselt werden. Aktualisieren der ICD Kodes erfolgt ausschließlich durch das DIMDI.

http://www.dimdi.de/dynamic/de/index.html

Die ICD-10 bietet die Möglichkeit „sonstige und nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere Ursachen" unter der Verschlüsselung „T66-T78" zu erfassen. Hierzu gehören „nicht näher bezeichnete Schäden durch Strahlung", die unter „T66" kodiert werden sollen. In der Rentenzugangsstatistik sind hier insgesamt 31 Rentenzugänge registriert (Rentenzugänge 2005, Band 158).

Folgen einer Elektrosensibilität können hier jedoch nicht verschlüsselt werden, da „T66" die Strahlenkrankheit kodiert.

Dem Zitat von Frau Dr. pol. Birgit Stöcker, politische Sprecherin des Bundesverbandes Elektrosmog e. V., im Protokoll der siebenten Sitzung des Runden Tisches zum Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm (RTDMF) vom 8.5.2007 im Bundesamt für Strahlenschutz in Neuherberg bei München (Seite 3 des Protokolls) kann daher vonseiten der Deutschen Rentenversicherung Bund inhaltlich nicht gefolgt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Braatz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2,
10709 Berlin
Fon +4930 865-38186
Fax +4930 865-27379
Mobil +49172 3921361
E-Mail stefan.braatz@drv-bund.de
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
http://www.altersvorsorge-macht-schule.de

Meldungen 2007

Website durchsuchen

 

Aktionen zum Mitmachen

Europapetition (FRA)

Krankheitsgeschichten

Ärzteappell organisieren

UMTS-Moratorium (GER)

Downloads

Gratis-Umrechner für Leistungsflussdichte, Feldstärke und mehrUmrechner für die gängigsten Einheiten im Mobilfunk

Miniplakate fürs Auto

An dieser Position blockiert ein Programm zur Unterdrückung von Popup-Fenstern oder ein Werbeblocker die Darstellung von Google-Anzeigen.

Tipps & Tricks

DECT-Basisstationen mit Alufolie entschärfen

Handy klammheimlich auf Sendung? Selber testen mit Kofferradio!

Kinder

Spezielle Information für Kinder und Jugendliche

Britischer Strahlenschutz warnt vor Kinderhandys

Testballon: 3-Tasten-Handy für Kindergartenkinder

Kinderhandy: Diverse Medien werben fleißig für Mobilfunker

Profitsucht von T-Mobile macht vor Kindern nicht halt

Messen

Handystrahlung innerhalb eines Linienbusses

Das Wunder von NRW

Auch Funkmessprojekt Baden-Württemberg mit Verfahrensfehler

SAR-Messungen vor Ort

Funkmessprojekt Bayern

 

 

Zur Inhaltsübersicht Bitte klicken

 

Bürgerinitiativen

Liste der Bürgerinitiativen gegen Mobilfunk: Gleich jetzt hier eintragen!

Mobilfunkgeschichten:
Bürgerinitiativen erzählen

Bürgerkrieg wegen E-Plus-Sendemast

München: Handyverbot in Bussen und Bahnen

Forum

Diskutieren & Informieren

Linkliste

Viele interessante Sites

Gerichtsurteile

LG Kempten erkennt nicht auf Mietminderung

OVG Hamburg stoppt Baustopp gegen T-Mobile

Nachbar muss Mast dulden

VG Neustadt lehnt Eilantrag gegen Mobilfunkmast ab

Bebauungspläne in Rheinland-Pfalz keine Hürde für Mobilfunker

BVGH: Vodafone unterliegt

Sendeverbot für illegal errichtete Station

Na sowas!

Rätselhaftes Rindersterben auf dem Stengel-Hof

Minister Huber kneift

WLAN schlimmer als DECT

Schnurlostelefone: Auch DECT-Zulassung läuft Ende 2008 aus

Blauer Handyengel in Not

Gefährlich: Dacharbeiten unter Sendemasten

Naila: Krebs um Sender

Schmiergeldverdacht gegen Mobilfunkkonzern Ericsson

Digitaler Behördenfunk

Messtechniker melden “Widerstandsnester”

Spendable Anna Swelund verschenkt wieder Handys

Vorsorge

Mobilfunk-Vorsorgemodelle auf dem Prüfstand

Vorsorgemodell München

Vorsorgemodell Salzburg

Vier Tipps für intelligenten Umgang mit Handys

Telefonieren in Bus, Auto, Bahn doppelt schädlich

PLC: Die W-LAN-Alternative

Günstiges CT1+ Schnurlostelefon bei Conrad

Gut zu wissen

Standortdatenbanken

Kein Versicherungsschutz für Mobilfunker

183 Fragen & Antworten
aus Sicht der Netzbetreiber

Mobilfunk-Telefonhotline des Bund Naturschutz in Bayern

Immobilien-Wertminderung

Handy: Mindestens 60 % der Sendeleistung bleibt im Kopf hängen

BMW erlässt für DECT strengen Vorsorgegrenzwert

Der Leuchtturmeffekt will erst noch erforscht werden

Getarnte Mobilfunkmasten

WLAN kontra PLC