Nein, magelhafte Bauausführung (Allgemein)

KlaKla, Freitag, 14.04.2006, 12:46 (vor 6826 Tagen) @ helmut

... Und das Risiko, dass der Sicherheitsbereich unbemerkt im Wohnraum ist.

Das dürfte eine Fehleinschätzung sein.

Nein, dass nennt man mangelhafte Bauausführung.

Dafür wird ja die "Standortbescheinigung" gemacht.

Standortbescheinigung ja aber, die Betreiber reichen Unterlagen ein, die nicht auf ihre Richtigkeit hin von der BNetzA geprüft werden. Niemand prüft diese Unterlagen auf ihre Richtigkeit. Weil das Verfahren so ist, sind Anzeigen bzgl. magelhafter Bauausführung die Ausnahme. In München gab es einen weiteren Fall von mangelhafter Bauausführung. Da wurde eine Querverstrebung einfach auf dem Dach des Nachbargebäudes befestigt. Diese Änderung wurde in der Bauphase vorgenommen. Ohne Zustimmung des Nachbarn.

Bei Veränderungen müssen die Betreiber eine neue Standortbescheinigung beantragen, aber die kostet Geld. Also unterlässt man dies in aller Regel. Wo keine Kontrolle, da keine Fehler und da keine weiteren Ausgaben.

Irren ist Menschlich und wenn dann keine Kontrollmechanismen eingeplant sind, kann es dazu führen, das Menschen unbemerkt dauerhaft im kritischem Sicherheitsbereich sind.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Einspruch, Bauausführung


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