Unsichtbare Schranke stoppt Vodafone

Dies ist die Erfolgsgeschichte einer Bürgerinitiative aus dem niedersächsischen Hagen. Die 14 000 Seelen umfassende Gemeinde ist mit Mobilfunkmasten längst nicht so stark zugepflastert wie das 10 km entfernte Osnabrück, der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur zufolge ist der Nordrand der Gemeinde praktisch unerschlossen. Dort aber liegt nahe dem Landschaftsschutzgebiet Am Bückersberg auch ein Sport- und Schulzentrum. Dies weckt bei Vodafone Begehrlichkeiten. Und Ende Ende 2004 willigt die Gemeinde ein, dass der Betreiber Am Bückersberg eine Mobilfunk-Basisstation auf Pachtgrund errichten darf. Zwei Jahre lang leistet eine Bürgerinitiative gegen das Bauvorhaben Widerstand und findet schließlich im sogenannten Wegerecht den entscheidenden Hebel, um Vodafone zur Kündigung des Pachtvertrages zu bewegen, noch bevor mit dem Bau des Masten überhaupt begonnen wurde.

Im November 2004 liegt eine Bekanntmachung der Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald über die geplante Aufstellung eines mehr als 30 Meter hohen UMTS-Sendemasten Am Bückersberg in unseren Briefkästen. Da wir, Karin und Georg Hehemann, über die gesundheitlichen Risiken der UMTS-Technik Bescheid wissen, haben wir noch am selben Tag Handzettel gedruckt und damit in unserer Wohngegend zum Protest aufgerufen.

Blick aus rd. 660 m Höhe auf den bewaldeten Bückersberg in Hagen (Bild: Google)

2004 Gründung der Bürgerinitiative

Anfang Dezember besuchen wir gemeinsam mit vielen Anwohner unser Straße eine Mobilfunk-Informationsveranstaltung (Sind Strahlen von Mobilfunkantennen gesundheitsschädlich?), die von der Agenda 21, Osnabrück, organisiert wurde. Referenten sind Dr. H.-Peter Neitzke vom Ecolog-Institut, Hannover, und der Baubiologe Joachim Gertenbach aus Wuppertal.

Dann, Ende Dezember 2004 gründen die Familien Hehemann, Ehrenbrink, Schwarzberg und Siegler eine Bürgerinitiaive (BI) gegen die Aufstellung eines UMTS-Mobilfunkmasten auf dem Gemeindegrundstück oberhalb des Schulzentrums in Hagen a.T.W. Anfangs sind wir etwa 70 Anwohner, die sich gegen den Sendemasten zur Wehr setzten. Wir planen eine Unterschriftenaktion: Keine UMTS-Sendemasten in Wohngebieten und deren unmittelbarer Nähe! Und wir fordern die Gemeinde auf, den Antrag von Vodafone und anderen Anbietern abzulehnen. Begründung: Gesundheit ist unser höchstes Gut.

2005 Die lange Suche nach erfolgreichen Abwehrmaßnahmen

Georg Hehemann (Bildmitte) übergibt Hagens Bürgermeister (rechts) die gesammelten Unterschriften gegen den geplanten UMTS-Mast Am BückersbergSchon im Januar 2005 haben wir rund 620 Unterschriften gesammelt die wir unserem Bürgermeister Dieter Eickholt überreichen (Foto). Die Front gegen den Mobilfunkmasten formiert sich nahezu lückenlos: Von den Bürgern, die wir bei der Unterschriftensammlung angetroffen haben, sprechen sich 97 % gegen UMTS-Sendemasten in Wohngebieten und deren unmittelbarer Nähe aus. Dieses Ergebnis zeigt, was bei einer Bürgerbefragung von Haus zu Haus möglich ist.

Ebenfalls im Januar referiert Dr. Neitzke erneut, diesmal jedoch auf Einladung der Gemeindeverwaltung im Hagener Rathaus. Dort verblüfft der Strahlenschutzexperte die Zuhörer mit der Einschätzung: Der Bau eines UMTS-Masten in der Obermark ist dem Stand der Dinge nach vertretbar! Der "Stand der Dinge": genau dies ist der Knackpunkt, an dem die unterschiedlichen Sichtweisen in Hagen deutlich werden. Im Klartext: Dr. Neitzke hat mit dem Bau des Mastens nördlich des Schulzentrums am Bückersberg kein Problem, solange dort nur ein Betreiber seine Antennen anbringt. Denn die Vodafone-Anlage alleine funkt mit einer Stärke und einer Streuung, die laut Ecolog-Mann weit unter dem von seinem Institut empfohlenen Vorsorge-Grenzwert in Höhe von 10 mW/m² liegen.

Sobald jedoch weitere Betreiber den Masten mit Antennen bestücken, könnte die Belastung kritisch werden – so Neitzke. Bürgermeister Dieter Eickholt erklärt daraufhin auf der Veranstaltung, dass dieser wichtige Punkt in den Vertragsverhandlungen mit Vodafone beachtet werde. Der Vertrag solle nach Eickholts Vorstellungen eine Klausel enthalten, die gewährleistet, dass an der Gemeinde vorbei keine weiteren Betreiber mit UMTS in Hagen starten können. Auch wir melden uns zu Wort: "Wir wollen kein UMTS in Hagen", stelle ich klar und meine Frau Karin sagt “Vodafone geht es nur um die Technik, nicht um die Menschen". Darauf entgegnete der Vodafone-Vertreter Munkenbeck "Wären wir dann hier?" Neitzke forderte die im Saal Anwesenden auf, nicht gegen Verwaltung und Vodafone zu arbeiten. Nur gemeinsam könne eine gute Lösung gefunden werden.

In diesem Sinne will Bürgermeister Eickholt mit Vodafone über Alternativ-Standorte verhandeln, die allerdings in direkter Nähe des ursprünglichen Standorts liegen. Denn daran hatte Vodafone-Vertreter Munkenbeck keinen Zweifel gelassen: "Wir werden uns mit dem Mast nicht weiter vom Ortskern entfernen."

Viele offene Fragen beschäftigen uns, beispielsweise:

  • Kann man wegen Wertminderung der Immobilie klagen?
  • Wer übernimmt die Haftung, sollte sich herausstellen, das Mobilfunkstrahlung krank macht?
  • Wer übernimmt Kosten für Rechtsansprüche, die Betreiberfirma oder die Gemeinde?
  • Dann stoßen wir auf den Fall der Gemeinde Ammersbek, die in den Entwurf eines Pachvertrages mit einem Mobilfunkbetreiber folgende Klausel einfügte: “Der Pächter stellt den Verpächter von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus dem Bau, dem Betrieb oder dem Rückbau sowie sonst der Nutzung der Pachtsache ergeben, frei.“ Mit dieser Forderung nach totaler Haftungsfreistellung der Gemeinde gelingt es Ammersbek, den Investor zu vertreiben. In telefonischer Rücksprache mit Axel Bärendorf, Bürgermeister von Ammersbek, wurde uns dies bestätigt. Bürger und Verwaltungen sind den Wünschen von Mobilfunkbetreibern nicht machtlos ausgeliefert.

    Von Seiten der BI wird die Rechtsanwaltskanzlei Wachsmut u. Kollegen, Frau Barbara Wachsmut, Konradin-Kreutzer-Straße 6, 88605 Meßkirch eingeschaltet. Es folgte ein reger Briefwechsel zwischen der BI und dem Bürgermeister. Die Aktivisten der BI wurden stets auf dem Laufenden gehalten. In dieser Phase schält sich heraus, dass der Standort Bückersberg ein Problem mit dem Wegerecht aufgeworfen hat. Außerdem soll Vodafone an den Landkreis 15 000 Euro zahlen, damit der Mast im Landschaftsschutzgebiet errichtet werden darf. Die BI bietet dem Landkreis 20 000 Euro an, damit genau dies nicht passiert.

    2006 Ohne Wegerecht bleibt der Bauplatz leer

    Im Juni haben meine Frau und ich den Mobilfunk-Aktionstag 2006 zum Anlass genommen, um auf die Mobilfunk-Krankheitsschilderungen (Kasuistiken) von Frau Dr. Waldmann-Selsam aufmerksam zu machen. In den Schaufenstern von 30 Hagener Geschäften hängen wir themenbezogene DIN-A3-Plakate aus.

     

    Der Bauplatz Am Bückersberg bleibt jetzt so unberührt wie auf diesem Foto vom Februar 2005 (Bild: Hehemann)
    Wegerecht als
    Baumaßnahmenblocker

    „Im Privatbereich gilt: Kann ein Nachbar ein Wegerecht beanspruchen, so bedeutet dies noch lange nicht, daß er auf dem fremden Grundstück auch parken darf. Mit dieser Entscheidung beendeten Paderborner Richter den Streit zweier Nachbarn über die Nutzung einer gemeinsamen Zufahrt. Das eingetragene Wegerecht beinhalte lediglich die Erlaubnis zum Befahren der Straße, keinesfalls jedoch das Parken. Im übrigen dürfe an dieser Stelle mit dem Fahrzeug nicht einmal zum Be- und Entladen gehalten werden, so die Richter. (AG Paderborn 2000-06-28 54 C 188/00)“

     

    Da für Ende 2006 Gemeinderatswahlen anstehen, habe ich entschieden, mich politisch zu betätigen. Denn wenn meine Interessen gegenüber Mobilfunk politisch nicht ausreichend vetreten werden, dann muss ich meine Interessen eben selbst vertreten. Ich entschied mich, als Vertreter der Grünen an der Wahl teilzunehmen, und sitze nun seit Anfang November 2006 im Gemeinderat von Hagen a.T.W.

    Vodafone hat den Bauantrag inzwischen bereits gestellt. Dass der Mast dennoch nicht aufgestellt wird, hat sich laut Bürgermeister Dieter Eickholt bereits seit Herbst 2006 angedeutet. Ursache ist ein nicht gewährtes Wegerecht zum gepachteten Grundstück der Gemeinde, das Vodafone offenbar mehr Probleme bereitet als erwartet. Früher hatte der eine Bauer gegenüber einem anderen Bauern insoweit Wegerecht, das er zu Fuß oder mit seinem Fuhrwerk über den Hof oder über das Land des anderen zur Kirche oder ins Dorf fahren durfte. Juristisch abgesichert wird das Wegerecht als verbriefter Zugang zu einem Grundstück, indem es bei den betroffenen Grundstücken im Grundbuch als Grunddienstbarkeit eingetragen wird. Allerdings sind derartige Grunddienstbarkeiten oft so vage formuliert, dass einiges an Interpretationsspielraum herrscht. Und so kam es, dass ein privater Anrainer, über dessen Grund die Zufahrt zum geplanten Senderstandort möglich war, sich erfolgreich weigerte, der Gemeinde und auch Vodafone die Nutzung dieser Zufahrt zu gestatten. Die anderen Anrainer wurden durch die BI in diesem Sinne informiert und unterstützt. Der Druck der BI wurde dadurch so groß, dass selbst der Bürgermeister am Schluss, als alles vorbei war, Erleichterung zeigt. NDR1-Radio-Niedersachsen hat 3-mal in den Lokalnachrichten über den Stand der Dinge Am Bückersberg berichtet und auch ein Interview mit uns gesendet.

    Im Dezember 2006 erreicht uns dann die erlösende Nachricht: Die Firma Vodafone hat den mit der Gemeinde Hagen a.T.W. geschlossenen Nutzungsvertrag zur Errichtung einer Mobilfunkstation nördlich des Schul- und Sportzentrums zum 31. Dezember 2006 schriftlich gekündigt.

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