Wie die “EU-Bürgerinitiative”
in der Praxis funktionieren soll

Mit der “Europäischen Bürgerinitiative” (EBI) hat die Öffentlichkeit zum ersten Mal die Möglichkeit, an der europäischen Gesetzgebung mitzuwirken. Die EU-Kommission hat jetzt Vorschläge zur Ausgestaltung der EBI vorgelegt. Maroš Šefcovic, Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für Interinstitutionelle Beziehungen und Verwaltung stellt die Pläne der Kommission vor (02.04.2010).

Maroš Šefcovic - Vizepräsident der EU-KommissionDie EU-Bürgerinitiative ist ein konkretes Beispiel für etwas, von dem in Brüssel so häufig gesprochen wird, nämlich ‚Europa den Bürgern näher zu bringen‘. Ich hoffe auch, dass die Initiative eine lebhafte grenzüberschreitende Diskussion darüber auslösen wird, was in Brüssel getan wird und dass sie zum Erlass besserer und stärker von der Basis beeinflusster Rechtsvorschriften führen wird.

Gegen Missbrauch und Betrug immun

Bei der Ausarbeitung dieses Projekts lag mir daran zu gewährleisten, dass einfache, benutzerfreundliche, allen zugängliche und nicht zu bürokratische Verfahren geschaffen werden. Außerdem ist es von zentraler Bedeutung, dass dieser revolutionäre neue Bestandteil des demokratischen Prozesses glaubhaft ist, den Datenschutz gewährleistet und gegen Missbrauch und Betrug immun ist. Es werden keine Beschränkungen dafür auferlegt, wo und wie – entweder auf der Straße oder Online – die Unterzeichnung zu erfolgen hat. Die Kommission hat zwar weiter uneingeschränkt das Recht, EU-Rechtsvorschriften vorzuschlagen, verpflichtet sich jedoch dazu, die Bürgerinitiativen sehr ernst zu nehmen. Was auch immer als Reaktion auf die Bürgerinitiative beschlossen wird – es ist in einem öffentlich zugänglichen Bericht zu begründen. Ich hoffe, dass der Vorschlag vor Ende dieses Jahres vom Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten im Rat angenommen werden kann, so dass die ersten Initiativen Anfang 2011 anlaufen können. Die Bürgerinitiative ist hervorragend geeignet, die EU aus dem ‚Brüsseler Raumschiff‘ herauszuholen und den Bürgern mehr demokratische Mitsprache zu geben (Quelle: EU-Nachrichten Nr.12 vom 31.3.2010, vth).

Der Vorschlag der Kommission im Einzelnen

  • Neun Mitgliedstaaten: Die Bürgerinitiative muss in einem Drittel der EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden. Das bedeutet: Die eine Million Unterschriften, die für das Zustandekommen einer Bürgerinitiative notwendig sind, müssen aus neun Mitgliedstaaten stammen.
  • Mindestzahl: Für jedes Mitgliedsland ist eine Mindestzahl von Unterstützern vorgesehen. Diese Zahl ergibt sich, wenn man die Anzahl der Abgeordneten, die das jeweilige Land ins Europäische Parlament entsendet, mit 750 multipliziert. Für Luxemburg (6 MdEP) bedeutet das, dass 4.500 Unterschriften zusammenkommen müssen; für Deutschland (nach dem Lissabon-Vertrag 96 MdEP ab 2014) müssten es 72.000 Unterschriften sein.
  • Ein Jahr Zeit: Die Bürgerinitiative hat von der ersten Registrierung ihres Anliegens bis zur Vorlage der gesamten Unterschriften ein Jahr Zeit.
  • Mindestalter: An der europäischen Bürgerinitiative kann sich jeder beteiligen, der auch zur Teilnahme an der Europawahl berechtigt ist (Deutschland: 18 Jahre).
  • Erster Check: Sobald 300.000 Unterstützungsbekundungen gesammelt wurden, muss der Organisator die Kommission auffordern, die Zulässigkeit der Initiative zu prüfen. Der Kommission stehen dafür drei Monate zur Verfügung. Dieser Check im Vorfeld dient der Sicherheit der Organisatoren, dass sie auf dem richtigen Weg sind.
  • Reaktion der Kommission: Nach Eingang der vorgeschriebenen eine Million Unterschriften für das als berechtigt anerkannte Anliegen der Bürger stehen der Kommission vier Monate zur Verfügung, um zu reagieren. Sie kann beschließen, einen Rechtsetzungsvorschlag einzubringen oder auf weiteres Handeln zu verzichten, muss ihre Gründe aber öffentlich darlegen.
  • Weiterführende Informationen

    http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/citizens_initiative/index_de.htm

    http://www.mehr-demokratie.de/eu-buergerinitiative.html

    EU-Presseinformation vom 31. März 2010

     

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